Honorarrechtsschutz

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Honorarrechtsschutz und Honorarausfallversicherung – Absicherung gegen Zahlungsausfälle

In der Bauplanungsbranche und Im Baugewerbe gehören Zahlungsverzögerungen und Honorarausfälle zu den größten wirtschaftlichen Risiken. Denn wenn vereinbarte Honorare nicht oder nur teilweise gezahlt werden, geraten selbst wirtschaftlich stabile Betriebe schnell unter finanziellen Druck. Um diese Risiken abzusichern, stehen zwei spezialisierte Versicherungen zur Verfügung: Honorarrechtsschutz und Honorarausfallversicherung.

Honorarrechtsschutz – Forderungen rechtlich durchsetzen

Der Honorarrechtsschutz bietet gezielten Schutz, wenn Auftraggeber Honorarzahlungen kürzen, verzögern oder ganz verweigern. Auch vorgeschobene Mängelrügen, die in Wirklichkeit keine Berufshaftpflichtfälle darstellen, können abgedeckt sein.

In diesen Fällen übernimmt die Versicherung die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung und ermöglicht es, berechtigte Ansprüche effizient durchzusetzen.

Leistungsumfang im Überblick:

  • Übernahme von Rechtsanwaltskosten gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

  • Gerichtskosten einschließlich Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige

  • Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat

  • Selbstbeteiligung je nach Anbieter, Tariflinie und Rahmenvertrag frei wählbar

Der Honorarrechtsschutz kann als eigenständige Absicherung oder als Zusatzbaustein zur Berufshaftpflicht bzw. im Rahmen einer Firmenrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.

Im Unterschied zur Berufshaftpflichtversicherung, die vor allem fremde Ansprüche abwehrt, ermöglicht der Honorarrechtsschutz die aktive Durchsetzung eigener Forderungen – ein entscheidender Vorteil für Unternehmen, die auf regelmäßige und sichere Zahlungseingänge angewiesen sind.

Honorarausfallversicherung – Schutz bei Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit

Neben juristischen Auseinandersetzungen stellen auch Insolvenzen von Auftraggebern oder dauerhafte Zahlungsunwilligkeit ein erhebliches Risiko dar. Hier greift die Honorarausfallversicherung: Sie sichert Honorarforderungen ab, wenn Rechnungen trotz ordnungsgemäßer Erbringung der Leistung länger als zwei Monate offenbleiben oder wenn ein Auftraggeber Insolvenz anmeldet.

Leistungsumfang im Schadenfall:

  • Finanzieller Ausgleich der offenen Forderung (abzüglich Selbstbeteiligung)

  • Übernahme des Inkassos durch den Versicherer

  • Teilweise Rückerstattung bei erfolgreichem Regress gegen den Auftraggeber
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz:

  • Auftraggeber mit Sitz in Deutschland oder einem versicherten Land

  • Keine negativen Bonitätsmerkmale vor Vertragsabschluss

  • Ordnungsgemäße und fristgerechte Rechnungsstellung

Die Honorarausfallversicherung schützt damit effektiv vor nicht kalkulierbaren Zahlungsausfällen und sichert die wirtschaftliche Stabilität – ein wichtiger Baustein für die Liquiditätssicherung.

    Einzeln oder in Kombination können Unternehmen in der Bauplanungsbranche mit einer Honorarrechtsschutz- und/oder Honorarausfallversicherung ihre Forderungen nicht nur erfolgreich durchsetzen, sondern auch finanzielle Risiken durch Insolvenzen und Zahlungsausfälle wirksam absichern. Dies ist von besonderer Relevanz für Architekten und Ingenieure.