Wir versichern Ingenieure.
Mit Sicherheit.

Wir sind die pisa bpa Versicherungsmakler GmbH

Selbständige Ingenieure bewegen sich in einem komplexen beruflichen Umfeld, das durch technologischen Wandel, enge Projektverflechtungen und umfangreiche gesetzliche Anforderungen geprägt ist. Mit der Vielzahl an Schnittstellen steigt auch das Risiko beruflicher Haftung, sodass ein Schaden schnell erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen kann.

Neben der Absicherung berufsbedingter Haftungsrisiken sind auch Schutzmaßnahmen für Betrieb, Vermögenswerte und rechtliche Auseinandersetzungen essenziell. Denn nicht nur Fehler in der Planung, sondern auch unvorhergesehene Ereignisse wie Sachschäden oder rechtliche Konflikte können den Geschäftsbetrieb belasten oder sogar gefährden.

Ein auf individuelle Anforderungen und Ziele abgestimmtes und maßgeschneidertes Absicherungskonzept sorgt für Stabilität und unternehmerische Handlungsfreiheit. Wer vorausschauend plant, schafft die Grundlage für langfristigen Erfolg.

Berufshaftpflicht für Ingenieure – Sicherheit bei beruflicher Verantwortung

Im Arbeitsalltag von Ingenieuren kann bereits ein kleiner Planungsfehler weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Ob bei der statischen Berechnung, der Objektüberwachung, der technischen Beratung oder einer gutachterlichen Stellungnahme, Fehler passieren schnell, und die Haftung trifft nicht nur Einzelpersonen, sondern oft auch das gesamte Büro. In vielen Fällen haftet die verantwortliche Person mit dem Privatvermögen – auch für Versäumnisse von Angestellten oder externen Mitarbeitenden.

Eine leistungsstarke Berufshaftpflichtversicherung bietet den notwendigen Schutz, um berufliche Risiken abzusichern und die wirtschaftliche Existenz dauerhaft zu sichern.

Versicherbar sind unter anderem:

  • Schäden an Bauwerken oder Grundstücken
  • Tätigkeiten im Ausland oder im Rahmen internationaler Projekte
  • Einsätze als Generalplaner
  • Verfahren vor Schieds- oder Schlichtungsstellen
  • Nachhaftung ohne zeitliche Begrenzung – auch nach Projektabschluss
  • Vermögensschäden durch Kostenüberschreitungen
  • Schäden nach dem Umweltschadensgesetz

Ein individuell angepasstes Versicherungskonzept schafft die Grundlage, um Projekte sicher umzusetzen und sich dabei voll auf Planung und Innovation, statt auf potenzielle Haftungsrisiken konzentrieren zu können.

Schadenbeispiele

Grundwasser steigt – Wassereinbruch

Der Architekt war mit der Gesamtplanung einer Mehrfamilienhaussiedlung beauftragt, die in einer Flussniederung errichtet wurde. Um eine aufwendige Abdichtung gegen Grundwassereinbrüche in die Keller und Tiefgaragen dieser Häuser zu vermeiden, wurden die Fundamente 20 cm über dem höchsten, in den letzten 10 Jahren gemessenen Grundwasserspiegel vorgesehen. Der Architekt hatte nicht berücksichtigt, dass kurz vor Baubeginn am Unterlauf des Flusses ein Feuchtbiotop eingerichtet wurde, wodurch der Grundwasserspiegel um ca. 30 cm stieg. Nach Errichtung der Siedlung führte dies zu häufigen Wassereinbrüchen in Kellern und Garagen, die ohne kostenintensive Sanierung nicht mehr nutzbar gewesen wären. Der Bauherr machte den Architekten für Schäden in Höhe von 1,8 Mio. Euro haftbar.

Erdrutsch zerstört Straße

Die Landschaftsarchitektin wurde beauftragt, die Rekultivierung eines Baggersees zu planen. Bei der Planung des Böschungsgefälles an einer Straße, die an dem See vorbeigeführt wurde, wurden die Ergebnisse eines geotechnischen Gutachtens nicht hinreichend berücksichtigt. Infolgedessen kam es nach kurzer Zeit zu Erdrutschen, wobei die Straße zerstört wurde. Die Versicherungsnehmerin wurde wegen der Kosten für die Sanierung des Straßenabschnittes sowie die Rekultivierung der Böschung in Anspruch genommen. Ihre Berufshaftpflichtversicherung übernahm die Schadenbearbeitung.

Höhe der Schadenersatzforderungen: 190.000 Euro

Nachträgliche Kellerabdichtung notwendig

Dem Ingenieure oblag die Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung eines Einfamilienneubaus. Im gerichtlichen Beweissicherungsgutachten werden dem Versicherungsnehmer gravierende Planungsfehler im Zusammenhang mit der Abdichtung des Kellergeschosses gegen von außen drückendes Wasser vorgeworfen. Diese haben dazu geführt, dass das Kellergeschoss zentimeterhoch überflutet wurde und der Bauherr laufend Wasser abpumpen musste. Das Kellergeschoss musste nachträglich als sog. schwarze Wanne mit dreilagigen Dichtungsbahnen abgedichtet werden. Hierdurch entstanden zusätzliche Kosten von über 80.000 Euro.

Projektbezogene Berufshaftpflicht – gezielter Schutz für Ingenieure bei Einzelvorhaben

Für viele Ingenieure ist die projektbezogene Berufshaftpflichtversicherung, auch Objektversicherung genannt, eine sinnvolle Ergänzung zur laufenden Jahresdeckung. Im Fokus steht der Versicherungsschutz für ein klar definiertes Bauvorhaben, losgelöst vom bestehenden Berufshaftpflichtvertrag. Besonders dann relevant, wenn hohe Deckungssummen gefordert werden oder verschiedene Planungspartner beteiligt sind.

Typische Anwendungsfälle:

  • Bauherren verlangen projektbezogene Nachweise über eine gesonderte Berufshaftpflichtdeckung
  • das Bauprojekt ist besonders komplex oder technisch anspruchsvoll
  • mehrere Ingenieure oder Fachplanungsbüros arbeiten im Rahmen einer ARGE oder Generalplanung zusammen und benötigen einheitlichen Versicherungsschutz

Versicherbar sind unter anderem:

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden infolge von Planungs-, Berechnungs- oder Bauüberwachungsfehlern
  • Schäden durch Termin- oder Kostenüberschreitungen (ohne Sowiesokosten)
  • Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz
  • Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Nachhaftung über das Projektende hinaus
  • Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensrisiken

Die Objektversicherung bietet umfassenden Schutz für alle am Vertrag beteiligten Ingenieure, ob Tragwerksplaner, Fachingenieure, Prüfingenieure oder Projektsteuerer.

Die Höhe der erforderlichen Deckungssumme richtet sich nach dem Projektumfang und der Art der Maßnahme. Wichtig: Nicht nur unmittelbare Planungsfehler sind abgedeckt, sondern auch mögliche Folgeschäden wie Mietausfall oder Nutzungseinschränkungen.

Für Ingenieurbüros, die an großen oder internationalen Bauvorhaben beteiligt sind, bietet die projektbezogene Berufshaftpflicht eine passgenaue Lösung, um Risiken gezielt abzufedern und klare Verhältnisse für alle Beteiligten zu schaffen.

Schadenbeispiele

Risse

Durch fehlerhafte Anweisungen des Bauleiters bei erforderlichen Unterfangungsarbeiten an einer Großbaustelle im Stadtinneren kommt es zu Setzungsrissen am Nachbargebäude.

Falsch gemessen

Der Böschungswinkel zur Tiefgarageneinfahrt an einem Einkaufszentrum ist zu steil angelegt, so dass die PKWs der Besucher aufsetzen.

Wie viel kostet die projektbezogene Berufshaftpflichtversicherung?

Bevor Versicherungsgesellschaften die Berufshaftpflicht ausschließlich für ein Objekt versichern, prüfen sie das damit verbundene Risiko individuell. Um Ihnen ein verbindliches Angebot unterbreiten zu können, benötigen wir daher von Ihnen zunächst Informationen zu Ihrem Ingenieurbüro und dem geplanten Bauvorhaben. Die Beitragskosten hängen unter anderem von der Dauer der Bauzeit, besonderen Risikoverhältnissen oder der Beschränkung auf einzelne Leistungsphasen ab.

Vorteile der projektbezogenen Berufshaftpflicht für Arbeitsgemeinschaften (ARGE)

  • Alle Planungsbeteiligten sind mit einem Vertrag versichert und genießen den gleichen Versicherungsschutz (keine Versicherungslücken)
  • Unkomplizierte Abwicklung im Schadenfall, da nur ein Versicherer tätig werden muss – keine kräftezehrenden Schuldzuweisungen innerhalb der ARGE
  • Kündigungsverzicht des Versicherers auch im Schadensfall
  • Persönliche Haftpflicht der Subplaner ist mitversichert
  • Schäden aus der Objektversicherung gehen nicht zu Lasten der eigenen Berufshaftpflichtversicherung (bei vereinbarter Nullstellung)
  • In diesem Fall müssen Ingenieure und Planer ihren Umsatz mit diesem Objekt nicht ihrer Berufshaftpflichtversicherung melden (= in der Regel niedrigere Beiträge)

Gern unterbreiten wir Ihnen eine individuell auf Ihr Projekt zugeschnittene Versicherungslösung.
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Inhaltsversicherung für Ingenieure

Die Geschäftsinhaltsversicherung, auch als Inhalts- oder gewerbliche Hausratversicherung bezeichnet, gehört zu den grundlegenden Absicherungen für Ingenieure. Versichert sind dabei sämtliche beweglichen Gegenstände des Unternehmens, wie Büroeinrichtung, technische Geräte, elektronische Planungssoftware, Modelle oder Materialien.

Ein Schaden an der Büroausstattung – etwa durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Naturereignisse – kann nicht nur hohe Sachkosten verursachen, sondern auch zu einer temporären Betriebsunterbrechung führen. Löhne, Miete und laufende Fixkosten fallen weiter an, während Projekte stagnieren. Gerade bei technisch aufwendigen oder personalintensiven Planungsbüros besteht ein hohes Betriebsrisiko, wenn die Infrastruktur ausfällt.

Die Geschäftsinhaltsversicherung deckt, abhängig vom gewählten Versicherungsumfang, unter anderem folgende Gefahren ab:

  • Feuer, einschließlich Rauch- und Verrußungsschäden
  • Leitungswasser, bei bestimmungswidrigem Austritt
  • Sturm und Hagel, einschließlich Folgeschäden durch eindringendes Regenwasser
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus, inklusive Inventarersatz und Reparaturkosten
  • Naturgefahren, z. B. Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck oder Erdrutsch

Im Schadenfall übernimmt die Versicherung:

  • den Ersatz beschädigter oder zerstörter Sachen, in der Regel zum Neuwert (bei stark abgenutztem Inventar ggf. zum Zeitwert),
  • Aufräum- und Abbruchkosten, einschließlich Entsorgung von z. B. brandschädlichem Sondermüll,
  • Bewegungs- und Schutzkosten für unversehrtes Inventar, das vorübergehend entfernt oder geschützt werden muss.

In Kombination mit einer separat abgeschlossenen Betriebsunterbrechungsversicherung können zusätzlich auch fortlaufende Kosten sowie entgangene Gewinne abgesichert werden, solange der Geschäftsbetrieb infolge eines versicherten Schadens stillsteht.

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert des gesamten Inventars am Versicherungsort und ist individuell festzulegen. Je nach Versicherer und Tarif besteht die Möglichkeit, den Umfang der versicherten Gefahren flexibel zu gestalten oder optional zu erweitern.

Schadenbeispiele

Einbruch im Ingenieurbüro

Eines Nachts brechen Unbekannte in ein Ingenieurbüro ein. Sie entwenden insbesondere Laptops sowie teure Messgeräte. Die Geschäftsinhaltsversicherung erstattet den Neuwert der gestohlenen elektronischen Geräte in Höhe von mehr als 10.000 Euro.

Folgenreiches Missgeschick

Ein Mitarbeiter Ihrer Firma will eine Glühbirne wechseln. Er kippt mit der Leiter und beschädigt die Sprinkleranlage, die dadurch ausgelöst wird. Das Wasser verursacht am Großteil der Büroelektronik Kurzschlüsse sowie Schäden am Mobiliar. In der Folge muss nahezu alles neu angeschafft werden. Der Schaden wird auf 85.000 Euro geschätzt und der Geschäftsinhalts- und Elektronikversicherung übernommen.

Elektronikversicherung für Ingenieure – Schutz für technische Arbeitsgrundlagen

Ob Mess- und Prüfgeräte, CAD-Workstations, Server oder mobile Endgeräte – moderne Ingenieurbüros sind auf eine funktionierende technische Infrastruktur angewiesen. Elektronische Geräte bilden die Basis vieler Arbeitsprozesse. Ein plötzlicher Ausfall durch Bedienungsfehler, Diebstahl oder Feuchtigkeit kann nicht nur den Arbeitsfluss unterbrechen, sondern auch hohe Ersatzkosten verursachen.

Die Elektronikversicherung sichert diese Risiken gezielt ab und bietet umfassenden Schutz für technische Anlagen und Geräte – deutlich über den Umfang einer klassischen Inhaltsversicherung hinaus.

Versichert sind unter anderem:

  • Schäden durch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
  • Zerstörung oder Beschädigung durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Rauch oder Ruß
  • Wasser, Feuchtigkeit, Sturm, Frost oder Überschwemmung
  • Kurzschluss, Überspannung, Überstrom
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung

Auch Bewegungsrisiken – etwa beim Transport der Geräte zur Baustelle – lassen sich absichern. Abgedeckt sind sowohl stationäre als auch mobile Geräte, darunter:

  • Daten- und Kommunikationstechnik
  • Mess- und Prüftechnik
  • Bild-, Ton- und Bürotechnik
  • Fest installierte Datenträger wie Festplatten und Speicherlösungen

Im Schadenfall übernimmt der Versicherer in der Regel die Reparaturkosten oder den Neuwert der betroffenen Technik – je nach Vereinbarung auch Transport- und Aufräumkosten. Grundlage für die Versicherungssumme ist der Neuwert der Geräte, ergänzt um Montagekosten. Um Unterversicherung zu vermeiden, sollte der Wert regelmäßig überprüft und angepasst werden.

Für Ingenieurbüros ist die Elektronikversicherung ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Sicherheitskonzepts – unverzichtbar für den reibungslosen Ablauf und den Schutz der eigenen Investitionen in hochwertige Technik.

Schadenbeispiele

Sommergewitter

Während eines Sommergewitters schlägt ein Blitz in die benachbarte Freileitung ein. Die daraus resultierende Überspannung beschädigt den Server und diverse Arbeitsstationen Ihres Büros. Die Schadenhöhe an der Hardware wird auf 3.500 € geschätzt; weitere 1.500 € sind nötig, um die Rechner neu einzurichten. Beides ist durch die Elektronikversicherung abgedeckt.

Überflutung des Firmenkellers

Bedingt durch schwere und langanhaltende Niederschläge wird das Kanalsystem völlig überlastet. Die Wassermassen können nicht schnell genug abfließen und gelangen in die Kellerschächte Ihrer Firma, wo sie Ihre Server sowie dort gelagerte Waren beschädigen bzw. zerstören. Die Geschäftsinhaltsversicherung deckt die Kosten für Aufräumarbeiten und Reparatur bzw. Ersatz ab.

Wochenende

Nach Büroschluss am Freitagmittag vergaßen die Mitarbeiter eines Ingenieurbüros die Fenster des EDV-Raumes zu schließen. Während des Wochenendes kam es zu mehreren starken Regenfällen. Das Regenwasser löste einen Kurzschluss aus und zerstörte den Server sowie die Telefonanlage. Die Schadenhöhe inkl. der Neuinstallation wurde auf 7.500 € geschätzt. Hinzu kam, dass durch den Ausfall dieser Geräte der Bürobetrieb über drei Tage nicht möglich war.

Tablet aus Auto gestohlen

Auf einer Autobahnraststätte wurde einem Vertreter der Pkw aufgebrochen. Die Täter entwendeten u. a. einen hochwertigen Tablet-PC aus dem verschlossenen und nicht einsehbaren Kofferraum. Nur durch den Einschluss des Bewegungsrisikos ist dieser Schaden versicherbar. Der Schaden wurde auf 1.500€ geschätzt.

Blumengießen

Beim Blumengießen stolperte ein unachtsamer Mitarbeiter eines Architekturbüros über einen Papierkorb. Beim Versuch, den Sturz abzufangen, riss er einen Laptop vom Schreibtisch. Display und Festplatten wurden beschädigt. Die Schadenhöhe wurde auf 800 € geschätzt.

Cybercrime – eine reale Gefahr für Unternehmen jeder Größe

Cyberkriminalität zählt heute zu den am schnellsten wachsenden Bedrohungen weltweit und betrifft längst nicht mehr nur große Konzerne. Auch kleine und mittelständische Unternehmen geraten zunehmend ins Visier digitaler Angriffe. Ob Datendiebstahl, Erpressung, Hacking oder der Verlust sensibler Informationen: Die Risiken sind vielfältig und die Schäden gravierend.

Typische Gefahren sind:

  • Sicherheitsverletzungen und Datenschutzverstöße
  • Virenangriffe und digitale Sabotage
  • Fehler oder unbefugte Handlungen von Mitarbeitenden
  • Identitätsdiebstahl
  • Telefonhacking
  • Verlust vertraulicher Unternehmens- oder Kundendaten

Die finanziellen Folgen solcher Angriffe können schnell in die Zehntausende gehen und bringen oft einen Reputationsschaden mit sich. Eine Cyber-Risk-Versicherung bietet gezielten Schutz: Sie übernimmt nicht nur zahlreiche Eigenschäden, sondern sichert Ihnen im Ernstfall auch schnelle, professionelle Unterstützung. So lassen sich Schäden begrenzen und der Geschäftsbetrieb zügig wiederherstellen.

Denn Cybercrime kann jeden treffen – und Vorsorge ist der beste Schutz.

Schadenbeispiele

IT-System lahmgelegt

Per E-Mail gelangt Schadsoftware in Ihr Büronetzwerk. Sie verschlüsselt sämtliche Projektdaten und Programme. Partnerunternehmen des Versicherers kümmern sich sofort um die Eindämmung des Schadens. Dennoch können Ihre Mitarbeiter mehrere Tage nicht arbeiten und ein wichtiges Planungsprojekt gerät in Verzug. Der Versicherer trägt die Kosten für die Wiederherstellung des IT-Systems, die technische Optimierung und Überstunden der Belegschaft zur Aufarbeitung des Rückstands – insgesamt 19.000 Euro.

Telefonhacking

Unbekannte hacken an einem Freitagabend Ihre Telefonanlage und wählen sich bei kostenpflichtigen Hotlines ein. Dies fällt erst im Laufe des Montags auf, bis dahin sind 2.800 Euro an Telefongebühren aufgelaufen. Die Kosten sind über die Premium-Cyberversicherung abgedeckt.

Mailbombenangriff

Ein Callcenter wickelt u.a. für eine Direktbank die Kunden-, Telefon- und Mail-Hotline ab (First-Level). Ein Kunde der Bank startet aus Ärger über eine Anlageempfehlung eine Mailbombe, die aber natürlich beim Callcenter „einschlägt“ und die Mailkommunikation dort lahmlegt. Es vergehen zwei Tage, in denen keinerlei Mails beantwortet werden können. Es entstehen Kosten für die Untersuchung und Überstunden der Belegschaft zur Aufarbeitung des Rückstands.

DDoS-Attacke

Ein Architekt erarbeitet und teilt seine Projektskizzen in einem Online Ordner. Dieser wird angegriffen und ist nicht mehr verfügbar. Er und seine Kunden/Partner können nicht mehr darauf zugreifen.

Laptop verloren

Der Mitarbeiter eines Ingenieurbüros verliert seinen unverschlüsselten Laptop mit sensiblen Kundendaten in der Bahn. Gemäß Bundesdatenschutzgesetz müssen nun alle betroffenen Kunden über den Verlust informiert werden.

Zerstörung durch Virus

Ein Auszubildender einer Werbeagentur nutzt seine Mittagspause dazu, im Betrieb einen Film herunterzuladen. Diesen legt er auf dem Firmenserver ab, wo ihn sich auch zwei Kollegen kopieren. Die Datei war mit einem Virus versehen, der beim Aufruf des Films die Computer befällt und sich über das Firmennetzwerk verbreitet. Der Virus löscht eine ganze Reihe von Dateien unwiederbringlich. Die Arbeit, die in diese Kundenaufträge investiert wurde, ist verloren – trotz angeordneter Überstunden können nicht alle Abgabetermine eingehalten werden. Es entstehen Kosten für die Forensik, technische Optimierung, Schadenersatzforderungen der Kunden, Kunden wandern ab und das Image der Firma hat schweren Schaden genommen.

D&O-Versicherung – zum Schutz des Privatvermögens

Die D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance), im Deutschen als Manager- oder Organhaftpflichtversicherung bekannt, stammt ursprünglich aus dem angloamerikanischen Raum. Sie dient dem Schutz des Privatvermögens von Entscheidungsträgern wie Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten sowie weiteren Organen juristischer Personen, z. B. auch in Vereinen oder Genossenschaften.

Gerade in der Bau- und Planungsbranche – mit ihrer hohen Komplexität, engen Haftungsketten und einer Vielzahl von Projektbeteiligten – sind verantwortliche Personen einem besonderen Haftungsrisiko ausgesetzt. Dies betrifft nicht nur große, sondern auch mittelgroße und kleinere Unternehmen, wie Ingenieurbüros. Denn die Geschäftsleitung trägt die volle Verantwortung für sämtliche wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Entscheidungen – und haftet im Fall eines Fehlers mit dem privaten Vermögen.

Eine D&O-Versicherung deckt unter anderem folgende Risiken ab:

  • Schadenersatzansprüche gegen Geschäftsführer, Vorstände oder leitende Angestellte – zum Beispiel durch das eigene Unternehmen, durch das Finanzamt, Banken, Projektpartner, Lieferanten oder andere Gläubiger.
  • Pflichtverletzungen im Rahmen der Organverantwortung, selbst wenn diese lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruhen – also etwa durch fehlerhafte Vertragsgestaltung, Fristversäumnisse, unzureichende Kontrolle oder mangelnde Informationspflicht.

Für Ingenieurbüros bietet die D&O-Versicherung somit einen elementaren Baustein in der Risikovorsorge, um Unternehmer und Führungskräfte in ihrer täglichen Verantwortung abzusichern und gleichzeitig das Unternehmen vor kostspieligen Auseinandersetzungen zu schützen.

Schadenbeispiele

Der Fehleinkauf

Der Geschäftsführer eines Ingenieurbüros kauft Hard- und Software ein, welche überdimensioniert und überteuert ist. Die Gesell­schafter verlangen Schaden­sersatz in Höhe des sinnlosen Teils der Anschaffungs­kosten.

Nicht aufgepasst

Der Geschäftsführer eines Baubetriebes versäumt eine Option zur Verlängerung des Pachtvertrages für das Bürogebäude zu den bisherigen Konditionen. Der Verpächter stimmt einer Verlängerung daraufhin nur unter höheren Kosten zu. Die Gesellschafter beschließen daraufhin den Geschäftsführer auf die Mehrkosten zu verklagen.

Die Steuerfalle

Ein Unternehmen mit zwei gleichberechtigten Geschäftsführern führt über einige Monate keine Umsatzsteuer ab. Das Unternehmen trennt sich von einem der beiden Geschäftsführer. Der weiterhin angestellte Geschäftsführer, welcher nicht für die Abführung der Steuern zuständig war, wird kurze Zeit später durch das Finanzamt persönlich für die ausstehende Umsatzsteuer in Anspruch genommen.

Honorarforderungen absichern – wirtschaftliche Stabilität erhalten

Zahlungsausfälle zählen zu den größten Risiken im Ingenieur- und Planungsalltag. Selbst gut ausgelastete Büros geraten schnell unter finanziellen Druck, wenn Honorare verspätet oder gar nicht eingehen. Um diese Risiken wirksam zu begrenzen, stehen zwei gezielte Absicherungen zur Verfügung: Honorarrechtsschutz und Honorarausfallversicherung.

Honorarrechtsschutz – Ansprüche durchsetzen

Ob Bauleitung, Planung oder Gutachten: Werden Leistungen ordnungsgemäß erbracht, aber das vereinbarte Honorar vom Auftraggeber verweigert oder unzulässig gekürzt, entsteht schnell eine rechtliche Auseinandersetzung. Die Honorarrechtsschutz-Versicherung übernimmt in diesem Fall sämtliche Prozesskosten, vom Anwalt bis zu Gerichtskosten inklusive Zeugen und Sachverständigen.

Der Versicherungsschutz greift für alle Aufträge innerhalb des versicherten Zeitraums und kann entweder als Zusatz zur Berufshaftpflichtversicherung oder innerhalb einer Firmenrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.

Leistungsumfang im Schadenfall:

  • Anwaltskosten gemäß RVG
  • Gerichtskosten inkl. Entschädigungen für Zeugen/Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegners, soweit sie übernommen werden müssen

Selbstbeteiligung je nach Anbieter: 950 € bis 1.000 €

Im Gegensatz zur Berufshaftpflichtversicherung, die sich auf die Abwehr fremder Ansprüche beschränkt, dient der Honorarrechtsschutz der aktiven Geltendmachung eigener Forderungen und macht deshalb einen entscheidenden Unterschied für alle, die auf ihr Honorar angewiesen sind.

Honorarausfallversicherung – Forderungen absichern

Geplatzte Zahlungen aufgrund von Insolvenz oder Zahlungsunwilligkeit gefährden nicht nur einzelne Projekte, sondern oft die gesamte Liquidität des Büros. Um dem vorzubeugen, lässt sich über eine branchenspezifische Absicherung gezielt für einzelne Aufträge ein finanzieller Ausgleich schaffen.

Der Versicherungsfall tritt ein, wenn ein Auftraggeber Insolvenz anmeldet oder eine Rechnung mehr als zwei Monate nach Fälligkeit unbezahlt bleibt. Nach unkomplizierter Online-Schadensmeldung wird die vereinbarte Entschädigung gezahlt, abzüglich der Selbstbeteiligung. Der Versicherer übernimmt das Inkasso und versucht, im eigenen Risiko Regress zu nehmen. Gelingt dies, fließt ein Teil der Rückzahlung zurück an das Büro.

Voraussetzungen für den Versicherungsschutz:

  • Auftraggeber mit Sitz in Deutschland oder einem versicherten Land
  • Keine negativen Bonitätsmerkmale vor Auftragsbeginn
  • Ordnungsgemäße und fristgerechte Rechnungsstellung

Diese Form der Absicherung schützt effektiv vor schwer kalkulierbaren Forderungsausfällen und ist damit ein wertvoller Baustein für wirtschaftliche Kontinuität im Ingenieurbüro.

Schadenbeispiele

Honoraranspruch nicht durchgesetzt

Ein Investor eines größeren Bauprojekts zahlt ohne Begründung lediglich 70% des Honorars, das der Bauingenieur in seiner Schlussrechnung geltend macht. Nach erfolglosen Mahnungen und hitzigen Diskussionen einigen sich beide Parteien auf ein Honorar in Höhe von 85% der ursprünglichen Rechnung. Der Planer hätte vor Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit seinen Anspruch vollständig durchsetzen können, hätte hierfür jedoch zunächst hohe Anwaltsgebühren tragen müssen. Ohne Rechtsschutzversicherung scheute er das Risiko eines jahrelangen Rechtsstreits.

Bauherr verweigert Zahlung

Ein Bauingenieur war mit der Planung eines Anbaus an einem Einfamilienhaus beauftragt. Nach Abschluss des Projekts weigert sich der Bauherr zu zahlen und verweist auf angebliche Mängel. Ein hinzugezogener Sachverständiger kommt zu dem Schluss, dass kein Mangel vorliegt. Als der Bauherr weiterhin nicht zahlt, klagt der Bauingenieur nach Rücksprache mit seiner Rechtsschutzversicherung vor Gericht.

Rechtsschutzversicherung für Ingenieure – juristisch auf der sicheren Seite

Rechtliche Auseinandersetzungen gehören längst zum Berufsalltag freier Ingenieure und Planungsbüros. Ob Konflikte mit Wettbewerbern, Streit mit Mitarbeitenden oder Auseinandersetzungen rund um Datenschutz – der Weg vor Gericht kann teuer werden, unabhängig davon, ob als Kläger oder Beklagter. Eine Rechtsschutzversicherung schützt vor den finanziellen Folgen solcher Streitigkeiten und sichert den Versicherungsnehmer über den passiven Schutz der Berufshaftpflicht hinaus ab.

Der Firmenrechtsschutz übernimmt die Kosten zur Wahrung rechtlicher Interessen. Versichert sind insbesondere:

  • Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
  • Gerichtskosten inkl. Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegners, sofern sie übernommen werden müssen

 

Die Selbstbeteiligung ist je nach Versicherer frei wählbar.

Diese Absicherung gilt für den Unternehmer, das Büro sowie für Mitarbeitende im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit und ist deshalb ein effektiver Schutz vor hohen Kosten im Streitfall mit Behörden, Auftraggebern oder Dritten.

Anders als bei einer privaten Rechtsschutzversicherung, die viele unternehmerische Risiken nicht abdeckt, ist die Firmenrechtsschutzversicherung auf die Bedürfnisse von Ingenieuren abgestimmt.

Zusätzlich können branchenspezifische Bausteine integriert werden, wie z.B. etwa der Vertrags- und Honorarrechtsschutz, der Honorarstreitigkeiten mit Auftraggebern absichert. Gerade bei unberechtigten Kürzungen oder Zahlungsverweigerungen entsteht schnell ein existenzielles Risiko, das sich durch diesen Zusatz gezielt minimieren lässt.

Typische versicherte Leistungsarten:

  • Arbeitsrecht
  • Steuerrecht
  • Sozialgerichtliche Verfahren
  • Strafrecht
  • Schadenersatzansprüche
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Datenschutz-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz

Erweiterungen wie Privat-, Verkehrs- oder Immobilien-Rechtsschutz sowie Forderungsmanagement durch spezialisierte Dienstleister lassen sich ergänzend einschließen und garantieren umfassende Sicherheit im Büroalltag und darüber hinaus.

Eine Rechtsschutzversicherung schafft klare Verhältnisse und sorgt dafür, dass im Ernstfall die eigenen Interessen konsequent und finanziell abgesichert vertreten werden können.

Schadenbeispiele

Steuer-Rechtsschutz - die Betriebsprüfung

In Ihrem Planungsbüro führt das Finanzamt nach zwölf Jahren zum ersten Mal eine Betriebsprüfung durch. Dabei bemängelt es vor allem die gebuchten Reise- und Bewirtungskosten und fordert Steuern nach. Sie können die Entscheidung nicht nachvollziehen und schalten einen Anwalt ein. Der Rechtsschutzversicherer, der Ihnen für die gerichtliche Klärung zuvor Deckungszusage erteilt hat, übernimmt alle Kosten, die durch den Prozess entstehen.

Streit um ein Arbeitszeugnis

Ein ehemaliger Mitarbeiter ist mit seinem Arbeitszeugnis nicht einverstanden und verklagt Sie. Die Firmen-Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten für Anwalt und Gerichtsverfahren.

Verleumdung durch Mitbewerber

Der Inhaber eines konkurrierenden Architekturbüros verbreitet verleumderische Behauptungen über Sie im Internet. Sie wehren sich, klagen auf Unterlassung und verlangen zusätzlich Schadenersatz. Sämtliche gerichtliche Kosten sind durch die Firmen-Rechtsschutzversicherung abgedeckt, so dass Sie mit der Klage kein Kostenrisiko eingehen.

Kfz-Versicherung – Mobilität für Unternehmen jeder Größe zuverlässig absichern

Firmenfahrzeuge zählen in vielen Betrieben zu den zentralen Arbeitsmitteln – ob Pkw, Transporter oder Lkw. Ohne Mobilität lässt sich der geschäftliche Alltag kaum aufrechterhalten. Umso wichtiger ist es, im Schadensfall schnell reagieren und finanziellen Belastungen effektiv vorbeugen zu können. Eine leistungsstarke Kraftfahrzeugversicherung bietet hierfür den passenden Schutz.

Versichert sind unter anderem:

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch eines Fahrzeugs entstehen
  • Diebstahl, Raub oder Entwendung von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen
  • Elementarschäden wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Brand oder Explosion
  • Schäden durch Wildunfälle, Marderbiss oder mutwillige Beschädigung durch Dritte
  • Selbstverschuldete Unfälle
  • Zusatzleistungen wie Pannen- und Unfallhilfe, Abschlepp- oder Hotelkosten

Je nach Anbieter und Vertragsgestaltung lassen sich weitere Risiken absichern – individuell abgestimmt auf den Fuhrpark und die Anforderungen des Unternehmens.

Fällt ein Fahrzeug aus, ist schnelles Handeln gefragt. Eine gut aufgestellte Kfz-Versicherung minimiert Ausfallzeiten und sorgt dafür, dass der Betrieb mobil bleibt.

Schadenbeispiele

Verkehrsunfall

Herr R. kam bei Glatteis mit seinem Pkw ins Schleudern. Unglücklicherweise hat er dabei einen anderen Pkw gerammt, wodurch die Türen der Beifahrerseite stark verbeult wurden. Diese mussten ausgebeult und neu lackiert werden. Der Schaden am Fahrzeug des Geschädigten wurde auf ca. 8.000 € geschätzt. Die Regulierung hat die Kfz-Haftpflichtversicherung von Herrn R. übernommen. Für die Reparatur seines eigenen Fahrzeuges musste er 2.500 € bezahlen. Da er keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte, musste er die Rechnung aus seiner eigenen Tasche zahlen.

Wildunfall

Gerade im Frühjahr und im Herbst in den Morgenstunden ist es sehr gefährlich durch Waldgebiete zu fahren. Plötzlich läuft ein Reh auf die Fahrbahn und man kann nicht mehr rechtzeitig bremsen. In diesem Fall zahlt die Teilkasko-Versicherung den Schaden am Fahrzeug.

Glasbruch

Herr T. fuhr mit seinem Dienstwagen durch eine Baustelle. Ein vorausfahrendes Fahrzeug schleuderte ihm einen Stein auf die Windschutzscheibe. Die Scheibe reißt. Der Schaden wurde auf ca. 450 € geschätzt.

Diebstahl

Der Lkw-Fahrer, Herr K., steuert für eine vorgeschriebene Pause eine Raststätte an und parkte seinen Lkw in einer Parkbucht. Er geht in die Raststätte um sich frisch zu machen und etwas zu essen. Als er wieder zu seinem Lkw gehen will, entdeckt er, dass das Fahrzeug gestohlen wurde. Er informiert sofort die Polizei, jedoch blieb die Fahndung erfolglos. Sattelschlepper und Auflieger hatten einen Zeitwert von zusammen 175.000 €, der durch die Teilkasko-Versicherung erstattet wurde.

Kidnap & Ransom – Schutz in Ausnahmesituationen

In bestimmten Branchen, Regionen oder Funktionen steigt das Risiko für Entführungen, Erpressungen oder rechtswidrige Freiheitsberaubungen deutlich. Besonders betroffen sind international tätige Unternehmen, Führungskräfte und exponierte Projektmitarbeitende. Die Kidnap & Ransom Versicherung bietet gezielten Schutz in genau solchen Extremsituationen – finanziell wie organisatorisch.

Versichert sind unter anderem:

  • Lösegeldforderungen, inklusive Absicherung bei Verlust des Geldes während der Übergabe
  • Entführungen, Erpressungen und unrechtmäßige Freiheitsberaubungen
  • Kosten für spezialisierte Krisenberater zur professionellen Begleitung während des Vorfalls
  • Genesungs- und Rehabilitationskosten nach einer Freilassung

Neben der finanziellen Absicherung steht vor allem eines im Fokus: schnelle, diskrete und erfahrene Unterstützung im Krisenfall. Denn jede Stunde zählt – für die Betroffenen ebenso wie für das Unternehmen.

Schadenbeispiele

Entführung

Das Kind eines Gesellschafters wird auf der wöchentlichen Anreise in das Internat entführt, die Entführer verlangen ein Lösegeld für die Freilassung.

Versteckter Sprengsatz

Der Leiter einer ausländischen Niederlassung erhält einen Anruf, in welchem eine Person Lösegeld verlangt oder es würde ein Sprengsatz vor dem Niederlassungsgebäude gezündet werden.

Weiterreise nicht möglich

Mitarbeiter werden von ausländischen Behörden festgesetzt obwohl keine illegale Handlung stattfand und alle Einreise- und Ausreisedokumente ordnungsgemäß sind.