D&O-Versicherung

D&O-Versicherung – Schutz vor persönlicher Haftung für Führungskräfte
Die D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance), auch als Managerhaftpflicht oder Organhaftpflichtversicherung bekannt, schützt das Privatvermögen von Unternehmensleitern, d.h. von Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten und leitenden Angestellten. Sie wird sowohl in Kapitalgesellschaften als auch in Vereinen, Genossenschaften und anderen juristischen Personen eingesetzt und zählt heute zu den zentralen Absicherungen für Führungskräfte.
Gerade in der Bauplanungsbranche und im Baugewerbe, in denen komplexe Projekte mit vielen Beteiligten und strengen Haftungsketten die Regel sind, sind Entscheidungsträger einem besonders hohen Risiko ausgesetzt.
Fehler in wirtschaftlichen, rechtlichen oder organisatorischen Fragen können schnell zu erheblichen Schadenersatzforderungen führen. Dabei haften Manager nicht nur mit dem Unternehmen, sondern im Ernstfall auch mit ihrem privaten Vermögen – unabhängig von der Unternehmensgröße.
Typische Risiken, die durch eine D&O-Versicherung abgedeckt werden:
- Schadenersatzansprüche gegen Geschäftsführer, Vorstände oder leitende Angestellte, etwa durch das eigene Unternehmen, das Finanzamt, Banken, Projektpartner, Lieferanten oder Gläubiger,
- Pflichtverletzungen im Rahmen der Organverantwortung, auch bei leichter Fahrlässigkeit, z. B. durch fehlerhafte Vertragsgestaltung, unzureichende Kontrollen, Fristversäumnisse oder mangelnde Informationspflichten.
Für Unternehmen der Bauplanungsbranche und im Baugewerbe stellt die D&O-Versicherung einen wichtigen Bestandteil moderner Risikovorsorge dar. Sie schützt nicht nur Unternehmer und Führungskräfte zuverlässig vor den finanziellen Folgen von Haftungsansprüchen, sondern schützt das Unternehmen vor finanziellen Schäden und stärkt zugleich dessen Stabilität und Sicherheit.
Dies gilt insbesondere für Architekten, Ingenieure, Betriebe des Bauhaupt- und Baunebengewerbes und Kanalsanierungsbetriebe.