Wir versichern Bauherren & Investoren.
Mit Sicherheit.

Wir sind die pisa bpa Versicherungsmakler GmbH

Bauherren, Bauträger, Projektentwickler, Generalübernehmer und nicht zuletzt Investoren tragen ein hohes Maß an Verantwortung. Komplexe Bauvorhaben bringen, bedingt durch viele Beteiligte, enge Zeitpläne und umfangreiche rechtliche Vorgaben, zahlreiche Risiken mit sich. Eine reine Absicherung über die berufliche Haftpflicht reicht dabei oft nicht aus.

Unvorhersehbare Schäden am Inventar, rechtliche Auseinandersetzungen oder haftungsrelevante Entscheidungen der Geschäftsführung stellen schwer kalkulierbare Risiken dar. Fehlendes oder unzureichendes Risikomanagement kann schnell zur persönlichen Haftung führen.

Ein durchdachtes Versicherungsportfolio wirkt wie ein stabiles Sicherheitsnetz für Projekte, das Unternehmen und die handelnden Personen. Die passende Strategie richtet sich konsequent nach den individuellen Zielen der Bauherren und Investoren.

Baukombi-Police – gebündelter Schutz für komplexe Bauvorhaben

Je komplexer das Bauprojekt, desto größer das wirtschaftliche Risiko durch Schadenfälle und Verzögerungen. Streitigkeiten zwischen den zahlreichen Beteiligten können den Baufortschritt erheblich gefährden. Eine kombinierte Projektversicherung schafft Abhilfe durch gebündelten Schutz für alle Projektbeteiligten.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Lückenloser Versicherungsschutz für das gesamte Bauvorhaben
  • Schadenregulierung über einen zentralen Versicherer – schnell und effizient
  • Geringer administrativer Aufwand, hohe Transparenz und Kontrolle
  • Kostenverteilung auf alle beteiligten Unternehmen
  • Einsparpotenziale durch die Bündelung der Versicherungsleistungen

Leistungsinhalte der Baukombi-Police:

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung (inkl. Ausführungs-, Personen- und Sachschäden)
  • Berufshaftpflichtversicherung (inkl. Planung und Vermögensschäden)
  • Bauleistungsversicherung mit Regressverzicht
  • Ergänzbare optionale Leistungen – je nach Projekterfordernis

Ein starker Baustein für sicheres und wirtschaftlich planbares Bauen vom ersten Entwurf bis zur Schlüsselübergabe.

Schadenbeispiele

Fertigstellungstermin nicht eingehalten

Bei einem großen Bauvorhaben werden über 500 Wohnungen sowie einige Gewerbeeinheiten errichtet. Mit der Planung sind verschiedene Architektur- und Ingenieurbüros beauftragt, und diverse Firmen und Subunternehmen übernehmen die Ausführung der verschiedenen Gewerke. Noch während des Rohbaus treten Setzschäden an einer Fassade auf. Die beteiligten Firmen und deren Versicherer streiten sich über etliche Monate, wer den Schaden verursacht hat. In der Zwischenzeit steht der Bau des betroffenen Gebäudes weitgehend still und die Fertigstellung verzögert sich in Folge erheblich und die den Käufern zugesagten Termine können nicht eingehalten werden. Mit einer Bau-Kombiversicherung hätte man dies vermeiden und den Schaden schneller beheben können.

Großschaden – Verursacher unklar

Ein offenstehender Wasserhahn sorgt für einen Großschaden auf einer Baustelle: Das austretende Leitungswasser ergießt sich am Wochenende durch sämtliche Geschosse. Als es bei einem Kontrollgang entdeckt wird, hat das Wasser bereits Fußbodenaufbauten, abgehängte Deckenkonstruktionen und Trockenbauwände beschädigt. Wer den Wasserhahn hat offen stehen lassen ist unklar. Da das Bauvorhaben über eine kombinierte Projektversicherung umfassend und einheitlich abgesichert ist, kümmert sich nur ein Versicherer um die Klärung und Regulierung des Schadens. Ein langwieriger Streit wird somit vermieden.

Bauträger-Haftpflicht – Schutz bei Planungs- und Überwachungsfehlern

Schon kleine Unachtsamkeiten bei Planung, Beratung oder Bauüberwachung können erhebliche finanzielle Folgen haben. Im Ernstfall haftet das Unternehmen – unter Umständen sogar mit dem Privatvermögen der Geschäftsführung – auch für Fehler von Angestellten oder freien Mitarbeitenden.

Die Bauträger-Haftpflichtversicherung bietet gezielten Schutz für Unternehmen mit Verantwortung in Bauprojekten. Speziell konzipiert für Bauträger, gewerbliche Baubetreuer, Generalübernehmer und Generalunternehmer, insbesondere, wenn zusätzlich Architekten- oder Ingenieurleistungen erbracht werden.

Versicherbar sind unter anderem:

  • Schäden am Bauwerk und Grundstück
  • Tätigkeit als Generalplaner
  • Zeitlich unbegrenzte Nachhaftung
  • Schäden durch Kostenüberschreitungen
  • Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz

Sinnvolle Absicherung für alle, die im Bauwesen mehr leisten – und mehr Verantwortung tragen.

Schadenbeispiele

Nachträgliche Kellerabdichtung notwendig

Der Planungsabteilung eines Bauträgers oblag die Ausführungsplanung eines Mehrfamilienneubaus. Im gerichtlichen Beweissicherungsgutachten werden dem Versicherungsnehmer gravierende Planungsfehler im Zusammenhang mit der Abdichtung des Kellergeschosses gegen von außen drückendes Wasser vorgeworfen. Diese haben dazu geführt, dass das Kellergeschoss zentimeterhoch überflutet wurde und die Käufer das Wasser laufend abpumpen mussten. Das Kellergeschoss musste nachträglich als sog. schwarze Wanne mit dreilagigen Dichtungsbahnen abgedichtet werden. Höhe der Ersatzforderungen: 285.000,- Euro.

Baugerüst abgesackt

Um die Fassade des Gebäudes zu erneuern, ließ der Generalunternehmer ein Gerüst aufstellen. Dabei beachteten die Arbeiter jedoch nicht die Beschaffenheit des Untergrundes. Das Gerüst sackte daher an einer Stelle stark ab und es lösten sich mehrere Verstrebungen. Sie fielen auf die angrenzende Straße und wurden von einem vorbeifahrenden Auto erfasst, der Fahrer wurde bei dem Unfall schwer verletzt. Der Geschädigte sah ein erhebliches Mitverschulden beim Generalübernehmer, da er die Arbeiten nicht ausreichend kontrolliert hatte, und forderte 23.700 € Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Bauherrenhaftpflicht – Verantwortung absichern, Risiken kontrollieren

Wer ein Bauvorhaben realisiert, übernimmt Verantwortung. Die gilt auch und gerade dann, wenn externe Firmen mit der Ausführung beauftragt sind. Kommt es auf der Baustelle zu Schäden an Dritten, greift die gesetzliche Haftung nach BGB unbegrenzt und im vollen Umfang.

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung zählt daher zu den zentralen Absicherungen rund um das Bauprojekt. Sie schützt vor finanziellen Folgen und sorgt für klare Zuständigkeiten im Ernstfall.

Versichert sind unter anderem:

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden – z. B. durch Verletzung der Verkehrs- oder Überwachungspflicht
  • Gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche

Ein Muss für alle, die beim Bauen auf Sicherheit setzen – nicht nur baulich, sondern auch rechtlich und wirtschaftlich.

Schadenbeispiele

Baugrube nicht abgesichert

Kurz vor Feierabend zogen Gewitterwolken über dem Neubaugebiet auf. Rasch packten die Handwerker das Werkzeug zusammen und verließen die Baustelle – ohne sich um die ausreichende Absperrung des Baugeländes zu kümmern, da der Bauherr zugesagt hatte, dies zu erledigen. Nachdem der Regen abgeklungen war, spielten Kinder auf der Baustelle im aufgeweichten Erdreich. Dabei rutschte eines davon in eine nicht abgesicherte Grube und brach sich das Bein. Die Eltern des Kindes forderten Schmerzensgeld und Ersatz der krankenhausbedingten Aufwendungen, insgesamt ca. 5.300 €.

Baugerüst abgesackt

Um die Fassade des Gebäudes zu erneuern, ließ der Generalunternehmer ein Gerüst aufstellen. Dabei beachteten die Arbeiter jedoch nicht die Beschaffenheit des Untergrundes. Das Gerüst sackte daher an einer Stelle stark ab und es lösten sich mehrere Verstrebungen. Sie fielen auf die angrenzende Straße und wurden von einem vorbeifahrenden Auto erfasst, der Fahrer wurde bei dem Unfall schwer verletzt. Der Geschädigte sah ein erhebliches Mitverschulden beim Generalübernehmer, da er die Arbeiten nicht ausreichend kontrolliert hatte, und forderte 23.700 € Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Unfall bei Baustellenbesichtigung

Bei der Besichtigung des Baufortschrittes, trat ein Bekannter des Bauherrn in einen aus dem Boden herausstehenden Nagel. Da der Besucher nur leichte Sommerschuhe trug, durchbohrte der Nagel den kompletten Fuß. Der Geschädigte forderte vom Bauherren Schmerzensgeld. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 2.600 Euro geschätzt.

Bauleistungs­­versicherung – Sicherheit während der gesamten Bauphase und umfassender Schutz bei unvorhersehbaren Schäden

Bauprojekte sind zahlreichen Risiken ausgesetzt – von Wetterextremen über Vandalismus bis zu Diebstahl. Die Bauleistungsversicherung schützt Bauherren und Investoren von der Einrichtung der Baustelle bis zur Abnahme vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Schäden an Bauleistungen, Baustoffen und Bauteilen.

Versichert sind unter anderem:

  • Beschädigungen und Zerstörungen an bereits erbrachten Bauleistungen
  • Schäden durch ungewöhnliche Naturereignisse, z. B. Hochwasser, Sturm oder Frost
  • Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Luftfahrzeugabstürze
  • Vandalismus durch unbekannte Dritte
  • Diebstahl fest mit dem Bau verbundenen Bauteile
  • Wasserschäden durch Grundwasser oder übertretende Gewässer

Je nach Ausgestaltung übernimmt die Bauleistungsversicherung alle unvorhergesehenen Schäden, auch unabhängig davon, wer sie verursacht hat. Damit lässt sich das finanzielle Risiko während der Bauausführung deutlich reduzieren.

Schadenbeispiele

Brandstiftung

Auf einem Neubaugelände wurde ein Wohnhaus errichtet. Der Rohbau war fast fertiggestellt und die Fußbodenheizung wurde für den Estricheinbau vorbereitet. Nachts begann die Fußbodenisolierung plötzlich an mehreren Stellen zu brennen. Schnell griffen die Flammen auf das gesamte Gebäude über. Die Feuerwehr konnte die vollständige Zerstörung abwenden, trotzdem entstand ein Schaden von ca. 40.000 €. Nach Aussagen der Polizei handelte es sich um Brandstiftungen, deren Täter jedoch unbekannt blieben. Da der Bauherr die Gefahr Feuer in seiner Bauleistungsversicherung zusätzlich mitversichert hatte, wurde der Schaden vom Versicherer reguliert.

Kran umgekippt

Ein Mehrfamilienhaus war im Rohbau fertig gestellt. Der vor dem Gebäude platzierte Turmdrehkran wurde für die weiteren Ausbauarbeiten nicht mehr benötigt. Der Abbau sollte mit Hilfe eines Autokranes erfolgen. Die Kontergewichte waren bereits entfernt und der Ausleger wurde gerade zur Demontage vorbereitet. Plötzlich kippte der Turmdrehkran seitlich weg und schlug mit dem Gegenausleger genau im aufwändig konstruierten Kreuzungsbereich der beiden Dachfirste ein. Allein die Kosten für die Reparatur des Dachstuhles wurden auf ca. 12.500 € geschätzt.

Starke Unwetter im Sommer

Plötzliche sintflutartige Regenfälle überschwemmten eine Baugrube mit frischem Fundament und beschädigten dieses komplett. Die Baugrube musste ausgepumpt und das Fundament komplett neu angelegt werden. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 20.000 € geschätzt. Die Bauleistungsversicherung des Bauträgers übernahm die Schadenskosten.

Inhaltsversicherung für Bauherren und Investoren

Die Geschäftsinhaltsversicherung, auch als Inhalts- oder gewerbliche Hausratversicherung bezeichnet, gehört zu den grundlegenden Absicherungen. Versichert sind dabei sämtliche beweglichen Gegenstände des Unternehmens, wie Büroeinrichtung, technische Geräte, elektronische Planungssoftware, Modelle oder Materialien.

Ein Schaden an der Büroausstattung – etwa durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Naturereignisse – kann nicht nur hohe Sachkosten verursachen, sondern auch zu einer temporären Betriebsunterbrechung führen. Löhne, Miete und laufende Fixkosten fallen weiter an, während Projekte stagnieren. Gerade bei technisch aufwendigen oder personalintensiven Planungsbüros besteht ein hohes Betriebsrisiko, wenn die Infrastruktur ausfällt.

Die Geschäftsinhaltsversicherung deckt, abhängig vom gewählten Versicherungsumfang, unter anderem folgende Gefahren ab:

  • Feuer, einschließlich Rauch- und Verrußungsschäden
  • Leitungswasser, bei bestimmungswidrigem Austritt
  • Sturm und Hagel, einschließlich Folgeschäden durch eindringendes Regenwasser
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus, inklusive Inventarersatz und Reparaturkosten
  • Naturgefahren, z. B. Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck oder Erdrutsch

Im Schadenfall übernimmt die Versicherung:

  • den Ersatz beschädigter oder zerstörter Sachen, in der Regel zum Neuwert (bei stark abgenutztem Inventar ggf. zum Zeitwert),
  • Aufräum- und Abbruchkosten, einschließlich Entsorgung von z. B. brandschädlichem Sondermüll,
  • Bewegungs- und Schutzkosten für unversehrtes Inventar, das vorübergehend entfernt oder geschützt werden muss.

In Kombination mit einer separat abgeschlossenen Betriebsunterbrechungsversicherung können zusätzlich auch fortlaufende Kosten sowie entgangene Gewinne abgesichert werden, solange der Geschäftsbetrieb infolge eines versicherten Schadens stillsteht.

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert des gesamten Inventars am Versicherungsort und ist individuell festzulegen. Je nach Versicherer und Tarif besteht die Möglichkeit, den Umfang der versicherten Gefahren flexibel zu gestalten oder optional zu erweitern.

Schadenbeispiele

Überflutung des Firmenkellers

Bedingt durch schwere und langanhaltende Niederschläge wird das Kanalsystem völlig überlastet. Die Wassermassen können nicht schnell genug abfließen und gelangen in die Kellerschächte Ihrer Firma, wo sie Ihre Server sowie dort gelagerte Waren beschädigen bzw. zerstören. Die Geschäftsinhaltsversicherung deckt die Kosten für Aufräumarbeiten und Reparatur bzw. Ersatz ab.

Einbruchdiebstahl und Vandalismus

Eines Nachts brechen Unbekannte in die Bürocontainer auf einer Baustelle ein. Sie entwenden insbesondere Laptops sowie teure Messgeräte. Die für diese Räume abgeschlossene Geschäftsinhaltsversicherung erstattet den Neuwert der gestohlenen elektronischen Geräte in Höhe von mehr als 10.000 Euro.

Elektronikversicherung für Bauherren und Investoren – Schutz für technische Arbeitsgrundlagen

Ob Mess- und Prüfgeräte, CAD-Workstations, Server oder mobile Endgeräte – moderne Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes sind auf eine funktionierende technische Infrastruktur angewiesen. Elektronische Geräte bilden die Basis vieler Arbeitsprozesse. Ein plötzlicher Ausfall durch Bedienungsfehler, Diebstahl oder Feuchtigkeit kann nicht nur den Arbeitsfluss unterbrechen, sondern auch hohe Ersatzkosten verursachen.

Die Elektronikversicherung sichert diese Risiken gezielt ab und bietet umfassenden Schutz für technische Anlagen und Geräte – deutlich über den Umfang einer klassischen Inhaltsversicherung hinaus.

Versichert sind unter anderem:

  • Schäden durch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
  • Zerstörung oder Beschädigung durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Rauch oder Ruß
  • Wasser, Feuchtigkeit, Sturm, Frost oder Überschwemmung
  • Kurzschluss, Überspannung, Überstrom
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung

Auch Bewegungsrisiken – etwa beim Transport der Geräte zur Baustelle – lassen sich absichern. Abgedeckt sind sowohl stationäre als auch mobile Geräte, darunter:

  • Daten- und Kommunikationstechnik
  • Mess- und Prüftechnik
  • Bild-, Ton- und Bürotechnik
  • Fest installierte Datenträger wie Festplatten und Speicherlösungen

Im Schadenfall übernimmt der Versicherer in der Regel die Reparaturkosten oder den Neuwert der betroffenen Technik – je nach Vereinbarung auch Transport- und Aufräumkosten. Grundlage für die Versicherungssumme ist der Neuwert der Geräte, ergänzt um Montagekosten. Um Unterversicherung zu vermeiden, sollte der Wert regelmäßig überprüft und angepasst werden.

Für Bauherren und Investoren ist die Elektronikversicherung ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Sicherheitskonzepts und unverzichtbar für den reibungslosen Ablauf und den Schutz der eigenen Investitionen in hochwertige Technik.

Schadenbeispiele

Folgenreiches Missgeschick

Ein Mitarbeiter Ihrer Firma will eine Glühbirne wechseln. Er kippt mit der Leiter und beschädigt die Sprenkleranlage, die dadurch ausgelöst wird. Das Wasser verursacht am Großteil der Büroelektronik Kurzschlüsse. In der Folge muss nahezu alles neu angeschafft werden. Der Schaden wird auf 85.000 Euro geschätzt und vom Versicherer bezahlt.

Sommergewitter

Während eines Sommergewitters schlägt ein Blitz in die benachbarte Freileitung ein. Die daraus resultierende Überspannung beschädigt den Server und diverse Arbeitsstationen Ihres Büros. Die Schadenhöhe an der Hardware wird auf 3.500 € geschätzt; weitere 1.500 € sind nötig, um die Rechner neu einzurichten. Beides ist durch die Elektronikversicherung abgedeckt.

Überflutung des Firmenkellers

Bedingt durch schwere und langanhaltende Niederschläge wird das Kanalsystem völlig überlastet. Die Wassermassen können nicht schnell genug abfließen und gelangen in die Kellerschächte Ihrer Firma, wo sie Ihre Server sowie dort gelagerte Waren beschädigen bzw. zerstören. Die Geschäftsinhalts- und Elektronikversicherung deckt die Kosten für Aufräumarbeiten und Reparatur bzw. Ersatz ab.

Rechtsschutz­­versicherung für Bauherren und Investoren – juristisch auf der sicheren Seite

Rechtliche Auseinandersetzungen gehören längst zum Berufsalltag von Bauherren und Investoren. Ob Konflikte mit Wettbewerbern, Streit mit Mitarbeitenden oder Auseinandersetzungen rund um Datenschutz – der Weg vor Gericht kann teuer werden, unabhängig davon, ob als Kläger oder Beklagter. Eine Rechtsschutzversicherung schützt vor den finanziellen Folgen solcher Streitigkeiten und sichert den Versicherungsnehmer über den passiven Schutz der Berufshaftpflicht hinaus ab.

Der Firmenrechtsschutz übernimmt die Kosten zur Wahrung rechtlicher Interessen. Versichert sind insbesondere:

  • Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
  • Gerichtskosten inkl. Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegners, sofern sie übernommen werden müssen

Die Selbstbeteiligung ist je nach Versicherer frei wählbar.

Diese Absicherung gilt für den Unternehmer, das Büro sowie für Mitarbeitende im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit und ist deshalb ein effektiver Schutz vor hohen Kosten im Streitfall mit Behörden, Auftraggebern oder Dritten.

Anders als bei einer privaten Rechtsschutzversicherung, die viele unternehmerische Risiken nicht abdeckt, ist die Firmenrechtsschutzversicherung auf die Bedürfnisse von Unternehmen abgestimmt. Zusätzlich können branchenspezifische Bausteine integriert werden, wie z.B. etwa der Vertrags- und Honorarrechtsschutz, der Honorarstreitigkeiten mit Auftraggebern absichert. Gerade bei unberechtigten Kürzungen oder Zahlungsverweigerungen entsteht schnell ein existenzielles Risiko, das sich durch diesen Zusatz gezielt minimieren lässt.

Typische versicherte Leistungsarten:

  • Arbeitsrecht
  • Steuerrecht
  • Sozialgerichtliche Verfahren
  • Strafrecht
  • Schadenersatzansprüche
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Datenschutz-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz

Erweiterungen wie Privat-, Verkehrs- oder Immobilien-Rechtsschutz sowie Forderungsmanagement durch spezialisierte Dienstleister lassen sich ergänzend einschließen und garantieren umfassende Sicherheit im Büroalltag und darüber hinaus.

Eine Rechtsschutzversicherung schafft klare Verhältnisse und sorgt dafür, dass im Ernstfall die eigenen Interessen konsequent und finanziell abgesichert vertreten werden können.

Schadenbeispiele

Steuer-Rechtsschutz - die Betriebsprüfung

Das Finanzamt führt in Ihrem Unternehmen eine Betriebsprüfung durch und bemängelt dabei fehlerhafte Aufwandsrückstellungen. Im Ergebnis ergibt sich eine Nachforderung. Sie können die Entscheidung nicht nachvollziehen und schalten nach dem Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer einen Anwalt ein. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die Ihnen durch den Prozess entstehen.

Streit um ein Arbeitszeugnis

Ein ehemaliger Mitarbeiter Ihres Büros ist mit seinem Arbeitszeugnis nicht einverstanden und verklagt Sie. Die Firmen-Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten für Anwalt und Gerichtsverfahren.

Verleumdung

Ein Kunde verbreitet verleumderische Behauptungen über Sie im Internet. Sie wehren sich, klagen auf Unterlassung und verlangen zusätzlich Schadenersatz. Sämtliche gerichtliche Kosten sind durch die Firmenrechtsschutzversicherung abgedeckt.

Montageversicherung – Damit alles sicher funktioniert

Montage, Aufbau und Probebetrieb technischer Anlagen und Maschinen bergen zahlreiche Risiken. Ob Hersteller, Lieferant oder Montagefirma, überall ist ein reibungsloser Ablauf entscheidend. Doch selbst bei größter Sorgfalt lassen sich Fehler und unvorhersehbare Ereignisse nicht vollständig ausschließen.

Konstruktions-, Material- oder Montagefehler können Schäden verursachen. Hinzu kommen Gefahren durch höhere Gewalt wie Sturm oder Überschwemmung, Feuer, Diebstahl oder mutwillige Beschädigung. Auch Unfallschäden, Verluste und Betriebsschäden an der Montageausrüstung zählen zu den Risiken, die bereits erbrachte Leistungen gefährden können.

Eine umfassende Montageversicherung schützt vor genau diesen unkalkulierbaren Belastungen. Sie bietet Sicherheit, bevor aus einem einzelnen Zwischenfall ein großer Schaden wird.

Versichert sind unter anderem:

  • Konstruktions-, Material- oder Montagefehler
  • Höhere Gewalt (z. B. Sturm, Überschwemmung)
  • Diebstahl
  • Unfallschäden und Verluste
  • Betriebsschäden an der Montageausrüstung

Schadenbeispiele

Montagefehler

Bei der Montage einer Turbine in einem Wasserkraftwerk wurde eine Dichtung zu stark angezogen. Die Folge: Beim Probebetrieb entwickelte sich ein Hitzestau, der zu einem Brand führte.

Arbeitsunfall

Während der Montage eines Logistiklagers durchbricht ein Regalförderfahrzeug ungebremst die Gebäudehülle. Es entstand ein erheblicher Schaden am Gebäude, am Regalförderfahrzeug und an der Konstruktion des Lagers.

Diebstahl

Nach dem Einsetzen eines Blockheizkraftwerkes in eine Biogasanlage wurde dieses nachts entwendet (Auftragsdiebstahl) und das ebenfalls montierte Rührwerk erheblich beschädigt.