Inhaber von Architekturbüros oder freie Architekten tragen ein hohes Maß an Verantwortung. Komplexe Bauvorhaben bergen viele Risiken, die sich über sämtliche Planungsphasen erstrecken, nicht zuletzt auch aufgrund der vielfältigen Rechtsvorschriften. Auch Inventarschäden oder Rechtsstreitigkeiten können schnell in hohe Beträge münden.
Deshalb sind umfassende und zuverlässige Versicherungen das Sicherungsnetz für die Selbständigkeit von Architekturbüros und freien Architekten. Welche Absicherung für die individuellen unternehmerischen Ziele unserer Kunden sinnvoll ist, besprechen wir gern in einem gemeinsamen Termin. Die Ziele unserer Kunden bestimmen die Strategie!
Berufshaftpflicht für Architekten – Schutz bei beruflichen Haftungsrisiken
Im Bauwesen können bereits kleine Planungs- oder Überwachungsfehler erhebliche Folgen haben. Ganz gleich, ob in der Vorplanung, Ausführungsplanung oder Bauüberwachung, die Haftungsrisiken für Architekten sind hoch und reichen oft weit über die Fertigstellung eines Bauvorhabens hinaus. In vielen Fällen besteht sogar ein Risiko für das Privatvermögen.
Auch für Fehler von Mitarbeitenden oder freien Projektpartnern kann ein Planungsbüro haftbar gemacht werden. Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sofern sie im Rahmen der beruflichen Tätigkeit verursacht wurden. Damit bietet sie einen essenziellen Schutz vor finanziellen Belastungen durch Haftpflichtansprüche Dritter.
Versicherbar sind unter anderem:
- Schäden am Bauwerk und Grundstück
- Tätigkeiten im Ausland
- Aufgaben als General- oder Fachplaner
- Bauüberwachung und Projektmanagement
- Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz
- Schäden durch Kostenüberschreitungen
- Absicherung außergerichtlicher Verfahren
- Zeitlich unbegrenzte Nachhaftung
Haftungsrisiken unterscheiden sich je nach Unternehmensstruktur, Tätigkeitsfeld und Projektart. Eine differenzierte Beratung durch qualifizierte Fachmakler ermöglicht passgenauen Versicherungsschutz, angepasst an die aktuellen rechtlichen und branchenspezifischen Anforderungen.
Berufshaftpflicht – ein entscheidender Baustein zur langfristigen Absicherung im Bauwesen.
Schadenbeispiele
Projektbezogene Berufshaftpflichtversicherung für Architekten
Die projektbezogene Berufshaftpflichtversicherung, auch Objektversicherung genannt, bietet spezifischen Versicherungsschutz für ein einzelnes Bauvorhaben. Sie richtet sich an Architekten insbesondere bei komplexen oder großvolumigen Bauprojekten. Im Unterschied zur laufenden Jahrespolice bezieht sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf das definierte Projekt und gilt projektbezogen für die gesamte Dauer, einschließlich der gesetzlichen Nachhaftungsfristen.
Zum Einsatz kommt die Objektversicherung unter anderem bei:
- hohen vom Auftraggeber geforderten Deckungssummen,
- technisch anspruchsvollen oder besonders komplexen Bauvorhaben,
- Konstellationen mit mehreren Fachplanern, Generalplanern oder Arbeitsgemeinschaften,
- der Notwendigkeit, bestehende Jahrespolicen nicht durch Einzelprojekte zu belasten.
Versichert sind dabei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen von Planungs- oder Überwachungsleistungen entstehen.
Darüber hinaus umfasst die Absicherung in der Regel auch:
- Schäden infolge schuldhafter Termin- oder Kostenüberschreitungen mit Ausnahme sogenannter „Sowiesokosten“,
- Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche,
- Umwelthaftpflicht- sowie Umweltschadensrisiken,
- zeitlich unbegrenzte Nachhaftung.
Die projektbezogene Berufshaftpflichtversicherung kann individuell an die Anforderungen des jeweiligen Bauvorhabens angepasst werden und gewährleistet damit klaren und verlässlichen Schutz innerhalb einer komplexen Projektstruktur.
Schadenbeispiele
Wie viel kostet eine Objektversicherung für Architekten?
Bevor Anbieter die Berufshaftpflicht von Architekten projektbezogen (also nur für ein einzelnes Bauvorhaben) versichern, prüfen sie das damit verbundene Risiko individuell. Um Ihnen ein verbindliches Angebot unterbreiten zu können, benötigen wir daher von Ihnen Auskünfte zu Ihrer Person und dem geplanten Projekt. Die Beitragshöhe hängt unter anderem von der Dauer der Bauzeit, besonderen Risikoverhältnissen oder der Beschränkung auf einzelne Leistungsphasen ab.
Vergleich Objektversicherung – Jahresvertrag
Wer eine durchlaufende Berufshaftpflichtversicherung (Jahresvertrag) abschließt, genießt damit Versicherungsschutz für sämtliche aktuellen Bau- und Planungsvorhaben. Aufgrund der oft breiteren Risikostreuung können Architekten einen solchen Jahresvertrag unkomplizierter abschließen als eine Objektversicherung – die Risikoabfrage ist deutlich schlanker und auch die Mindestbeiträge sind niedriger. Oft empfiehlt es sich daher, die Kosten einer Objektversicherung mit denen einer durchlaufenden Berufshaftpflichtversicherung zu vergleichen.
Wichtig dabei: Der Versicherungsschutz sollte für die gesamte Zeit bestehen, in der der Architekt beruflich selbständig tätig ist. Auch bei einzelnen Projekten sind dies oft mehrere Jahre, so dass der Jahresversicherungsbeitrag mehrfach fällig wird.
Wer sich unsicher ist, welche Form der Versicherung für ihn am besten passt, sollte sich unabhängig beraten lassen. Die Berufshaftpflicht-Experten von pisa bpa beraten Sie gern – kontaktieren Sie uns!
Einen schnellen Überblick über die möglichen Kosten einer durchlaufenden Berufshaftpflichtversicherung bietet unser Tarifvergleichsrechner Architektenhaftpflicht. Mit diesem können Sie die Tarife und Kosten zehn namhafter Berufshaftpflichtversicherer vergleichen.
Inhaltsversicherung für Architekten
Die Geschäftsinhaltsversicherung, auch als Inhalts- oder gewerbliche Hausratversicherung bezeichnet, gehört zu den grundlegenden Absicherungen für Architekten. Versichert sind dabei sämtliche beweglichen Gegenstände des Unternehmens, wie Büroeinrichtung, technische Geräte, elektronische Planungssoftware, Modelle oder Materialien.
Ein Schaden an der Büroausstattung – etwa durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Naturereignisse – kann nicht nur hohe Sachkosten verursachen, sondern auch zu einer temporären Betriebsunterbrechung führen. Löhne, Miete und laufende Fixkosten fallen weiter an, während Projekte stagnieren. Gerade bei technisch aufwendigen oder personalintensiven Planungsbüros besteht ein hohes Betriebsrisiko, wenn die Infrastruktur ausfällt.
Die Geschäftsinhaltsversicherung deckt, abhängig vom gewählten Versicherungsumfang, unter anderem folgende Gefahren ab:
- Feuer, einschließlich Rauch- und Verrußungsschäden
- Leitungswasser, bei bestimmungswidrigem Austritt
- Sturm und Hagel, einschließlich Folgeschäden durch eindringendes Regenwasser
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus, inklusive Inventarersatz und Reparaturkosten
- Naturgefahren, z. B. Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck oder Erdrutsch
Im Schadenfall übernimmt die Versicherung:
- den Ersatz beschädigter oder zerstörter Sachen, in der Regel zum Neuwert (bei stark abgenutztem Inventar ggf. zum Zeitwert),
- Aufräum- und Abbruchkosten, einschließlich Entsorgung von z. B. brandschädlichem Sondermüll,
- Bewegungs- und Schutzkosten für unversehrtes Inventar, das vorübergehend entfernt oder geschützt werden muss.
In Kombination mit einer separat abgeschlossenen Betriebsunterbrechungsversicherung können zusätzlich auch fortlaufende Kosten sowie entgangene Gewinne abgesichert werden, solange der Geschäftsbetrieb infolge eines versicherten Schadens stillsteht.
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert des gesamten Inventars am Versicherungsort und ist individuell festzulegen. Je nach Versicherer und Tarif besteht die Möglichkeit, den Umfang der versicherten Gefahren flexibel zu gestalten oder optional zu erweitern.
Schadenbeispiele
Elektronikversicherung für Architekten
Elektronische Geräte bilden in Architekturbüros die Grundlage für nahezu alle Arbeitsprozesse. Ob CAD-Arbeitsplätze, leistungsstarke Rechner, Server, mobile Geräte oder spezialisierte Mess- und Prüftechnik – ein Ausfall dieser Technik kann Projekte verzögern, den Betrieb erheblich beeinträchtigen und hohe Folgekosten verursachen. Eine Elektronikversicherung bietet gezielten Schutz für diese sensiblen und hochentwickelten Betriebsmittel.
Im Unterschied zur Geschäftsinhaltsversicherung beschränkt sich der Schutz der Elektronikversicherung ausschließlich auf technische Geräte und Anlagen. Dafür umfasst sie ein deutlich breiteres Spektrum an versicherten Gefahren, einschließlich der Schäden, die durch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit oder Ungeschicklichkeit verursacht wurden.
Auch Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Überspannung, Kurzschluss, Brand, Explosion, Wasser, Feuchtigkeit oder äußere Einwirkungen wie Diebstahl, Raub oder Vandalismus sind in der Regel abgesichert. Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der im Vertrag festgelegten Betriebsgrundstücke, bei entsprechender Vereinbarung auch außerhalb – etwa beim Transport oder beim Einsatz auf der Baustelle.
Versicherbar sind unter anderem:
- Daten- und Kommunikationstechnik
- Bürotechnik und mobile Geräte
- Mess-, Prüf-, Bild- und Tontechnik
- Fest installierte Datenträger (z. B. Festplatten oder Speichersysteme)
Im Schadenfall umfasst die Leistung in der Regel:
- die Kosten für Reparatur oder Neuanschaffung zum Neuwert,
- Transport-, Montage- und Installationskosten,
- sowie Kosten für Aufräumarbeiten, z. B. nach Bränden oder Wasserschäden.
Die Versicherungssumme richtet sich grundsätzlich nach dem Neuwert der versicherten Geräte und sollte regelmäßig überprüft und angepasst werden, um Unterversicherung zu vermeiden. Unternehmen, die eine Elektronikversicherung abschließen, können den Schutz elektronischer Geräte in der bestehenden Inhaltsversicherung entsprechend reduzieren.
Aufgrund der zentralen Rolle elektronischer Systeme im Planungsprozess zählt die Elektronikversicherung heute zu den relevanten betrieblichen Absicherungen für Architekturbüros.
Schadenbeispiele
Cybercrime – eine reale Gefahr für Unternehmen jeder Größe
Cyberkriminalität zählt heute zu den am schnellsten wachsenden Bedrohungen weltweit und betrifft längst nicht mehr nur große Konzerne. Auch kleine und mittelständische Unternehmen geraten zunehmend ins Visier digitaler Angriffe. Ob Datendiebstahl, Erpressung, Hacking oder der Verlust sensibler Informationen: Die Risiken sind vielfältig und die Schäden gravierend.
Typische Gefahren sind:
- Sicherheitsverletzungen und Datenschutzverstöße
- Virenangriffe und digitale Sabotage
- Fehler oder unbefugte Handlungen von Mitarbeitenden
- Identitätsdiebstahl
- Telefonhacking
- Verlust vertraulicher Unternehmens- oder Kundendaten
Die finanziellen Folgen solcher Angriffe können schnell in die Zehntausende gehen und bringen oft einen Reputationsschaden mit sich. Eine Cyber-Risk-Versicherung bietet gezielten Schutz: Sie übernimmt nicht nur zahlreiche Eigenschäden, sondern sichert Ihnen im Ernstfall auch schnelle, professionelle Unterstützung. So lassen sich Schäden begrenzen und der Geschäftsbetrieb zügig wiederherstellen.
Denn Cybercrime kann jeden treffen – und Vorsorge ist der beste Schutz.
Schadenbeispiele
D&O-Versicherung – zum Schutz des Privatvermögens
Gerade in der Bau- und Planungsbranche – mit ihrer hohen Komplexität, engen Haftungsketten und einer Vielzahl von Projektbeteiligten – sind verantwortliche Personen einem besonderen Haftungsrisiko ausgesetzt. Dies betrifft nicht nur große, sondern auch mittelgroße und kleinere Unternehmen, wie Architekturbüros. Denn die Geschäftsleitung trägt die volle Verantwortung für sämtliche wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Entscheidungen – und haftet im Fall eines Fehlers mit dem privaten Vermögen.
Eine D&O-Versicherung deckt unter anderem folgende Risiken ab:
- Schadenersatzansprüche gegen Geschäftsführer, Vorstände oder leitende Angestellte – zum Beispiel durch das eigene Unternehmen, durch das Finanzamt, Banken, Projektpartner, Lieferanten oder andere Gläubiger.
- Pflichtverletzungen im Rahmen der Organverantwortung, selbst wenn diese lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruhen – also etwa durch fehlerhafte Vertragsgestaltung, Fristversäumnisse, unzureichende Kontrolle oder mangelnde Informationspflicht.
Für Architekturbüros und freie Architekten bietet die D&O-Versicherung somit einen elementaren Baustein in der Risikovorsorge, um Unternehmer und Führungskräfte in ihrer täglichen Verantwortung abzusichern und gleichzeitig das Unternehmen vor kostspieligen Auseinandersetzungen zu schützen.
Schadenbeispiele
Honorarrechtsschutz für Architekten – Sicherheit bei Zahlungsstreitigkeiten
Im Berufsalltag von Architekten zählen Honorarstreitigkeiten zu den häufigsten juristischen Auseinandersetzungen. Werden Zahlungen verzögert oder ganz verweigert, entsteht schnell ein wirtschaftliches Risiko, vor allem für kleinere Büros oder freiberuflich Tätige. In solchen Fällen bietet der Honorarrechtsschutz eine gezielte Absicherung.
Kommt es zum Streit über das vereinbarte Honorar, etwa weil der Auftraggeber die Zahlung unangemessen kürzt oder vollständig verweigert, trägt der Honorarrechtsschutz die Kosten für die juristische Durchsetzung der Ansprüche. Auch bei vorgeschobenen Mängelbehauptungen durch Bauherren, die in Wirklichkeit keine Berufshaftpflichtfälle darstellen, springt der Honorarrechtsschutz ein – und übernimmt das Prozesskostenrisiko.
Versichert sind dabei unter anderem:
- Anwaltskosten gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Gerichtskosten inklusive Zeugen- und Gutachterentschädigungen
- Gegnerkosten, soweit sie vom Versicherten zu tragen sind
Die Selbstbeteiligung liegt je nach Anbieter meist zwischen 950 € und 1.000 €.
Eine Honorarrechtsschutzversicherung kann entweder als Zusatzbaustein zur Berufshaftpflicht abgeschlossen werden oder – unabhängig davon – im Rahmen einer Firmenrechtsschutz-Versicherung.
Wer darüber hinaus für den Fall vorsorgen möchte, dass das Honorar durch Insolvenz des Auftraggebers uneinbringlich wird, kann eine Honorarausfall-Versicherung ergänzend in Betracht ziehen.
Schadenbeispiele
Firmenrechtsschutz für Architekturbüros – umfassende Absicherung bei rechtlichen Auseinandersetzungen
Im Arbeitsalltag von Architekturbüros lassen sich rechtliche Konflikte kaum vermeiden. Ob es um ausstehende Honorare, Auseinandersetzungen mit Mitarbeitenden, datenschutzrechtliche Fragen oder Streitigkeiten mit dem Finanzamt geht – die Risiken sind vielfältig. Kommt es zu einem Verfahren, entstehen schnell hohe Kosten für Anwälte, Gerichte und Sachverständige. Genau hier greift der Firmenrechtsschutz: Er schützt vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits – auch dort, wo die Berufshaftpflichtversicherung nicht greift.
Besonders relevant ist der Firmenrechtsschutz für Architekt, die als Freiberufler oder Unternehmer tätig sind sowie für Planungsbüros mit angestellten Mitarbeitenden. Auch diese sind im Rahmen ihrer Tätigkeit mitversichert. Wer lediglich über eine private Rechtsschutzversicherung verfügt, ist in gewerblichen Angelegenheiten oft nicht abgesichert.
Versichert sind unter anderem:
- Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Gerichtskosten inklusive Entschädigungen für Zeugen und Gutachter
- Kosten des Prozessgegners, sofern diese übernommen werden müssen
- Selbstbeteiligung je nach Versicherer frei wählbar
Typische Leistungsbereiche im Firmenrechtsschutz:
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
- Strafrechtsschutz (z. B. bei Ordnungswidrigkeiten)
- Steuer- und Sozialgerichtsverfahren
- Schadenersatzforderungen
- Datenschutz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Gewaltopfer
Erweiterbar durch zusätzliche Bausteine wie:
- Verkehrsrechtsschutz (z. B. für das Firmenfahrzeug)
- Spezial-Strafrechtsschutz
- Rechtsschutz rund um Miet- oder Eigentumsfragen
- Privat-Rechtsschutz für Inhaber und Geschäftsführer
- Forderungsmanagement in Kooperation mit externen Dienstleistern
Spezieller Schutz bei Honorarstreitigkeiten
In vielen Fällen betrifft ein Rechtsstreit die Zahlung des Architektenhonorars. Auftraggeber verweigern die Zahlung oder kürzen sie mit dem Verweis auf angebliche Mängel. Handelt es sich nicht um einen versicherten Haftpflichtfall, trägt das Architekturbüro das volle Prozesskostenrisiko – inklusive Streitwert, Anwalts- und Gutachterkosten.
Für solche Fälle lässt sich ein Vertrags- und Honorarrechtsschutz integrieren, entweder als Baustein der Berufshaftpflichtversicherung oder innerhalb der Firmenrechtsschutz-Versicherung. Die Versicherung übernimmt die vollständigen Prozesskosten sowie die Kosten für Sachverständige, die nachweisen, dass kein Planungs- oder Ausführungsfehler vorliegt.
Ein durchdachter Firmenrechtsschutz ist für Architekturbüros kein Luxus, sondern eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Investition – vor allem in Kombination mit einem gezielten Honorarrechtsschutz.
Schadenbeispiele
Kfz-Versicherung – Mobilität für Unternehmen jeder Größe zuverlässig absichern
Firmenfahrzeuge zählen in vielen Betrieben zu den zentralen Arbeitsmitteln – ob Pkw, Transporter oder Lkw. Ohne Mobilität lässt sich der geschäftliche Alltag kaum aufrechterhalten. Umso wichtiger ist es, im Schadensfall schnell reagieren und finanziellen Belastungen effektiv vorbeugen zu können. Eine leistungsstarke Kraftfahrzeugversicherung bietet hierfür den passenden Schutz.
Versichert sind unter anderem:
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch eines Fahrzeugs entstehen
- Diebstahl, Raub oder Entwendung von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen
- Elementarschäden wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Brand oder Explosion
- Schäden durch Wildunfälle, Marderbiss oder mutwillige Beschädigung durch Dritte
- Selbstverschuldete Unfälle
- Zusatzleistungen wie Pannen- und Unfallhilfe, Abschlepp- oder Hotelkosten
Je nach Anbieter und Vertragsgestaltung lassen sich weitere Risiken absichern – individuell abgestimmt auf den Fuhrpark und die Anforderungen des Unternehmens.
Fällt ein Fahrzeug aus, ist schnelles Handeln gefragt. Eine gut aufgestellte Kfz-Versicherung minimiert Ausfallzeiten und sorgt dafür, dass der Betrieb mobil bleibt.
Schadenbeispiele
Kidnap & Ransom – Schutz in Ausnahmesituationen
In bestimmten Branchen, Regionen oder Funktionen steigt das Risiko für Entführungen, Erpressungen oder rechtswidrige Freiheitsberaubungen deutlich. Besonders betroffen sind international tätige Unternehmen, Führungskräfte und exponierte Projektmitarbeitende. Die Kidnap & Ransom Versicherung bietet gezielten Schutz in genau solchen Extremsituationen – finanziell wie organisatorisch.
Versichert sind unter anderem:
- Lösegeldforderungen, inklusive Absicherung bei Verlust des Geldes während der Übergabe
- Entführungen, Erpressungen und unrechtmäßige Freiheitsberaubungen
- Kosten für spezialisierte Krisenberater zur professionellen Begleitung während des Vorfalls
- Genesungs- und Rehabilitationskosten nach einer Freilassung
Neben der finanziellen Absicherung steht vor allem eines im Fokus: schnelle, diskrete und erfahrene Unterstützung im Krisenfall. Denn jede Stunde zählt – für die Betroffenen ebenso wie für das Unternehmen.