Wir versichern Architekten.
Mit Sicherheit.

Wir sind die pisa bpa Versicherungsmakler GmbH

Inhaber von Architekturbüros oder freie Architekten tragen ein hohes Maß an Verantwortung. Komplexe Bauvorhaben bergen viele Risiken, die sich über sämtliche Planungsphasen erstrecken, nicht zuletzt auch aufgrund der vielfältigen Rechtsvorschriften. Auch Inventarschäden oder Rechtsstreitigkeiten können schnell in hohe Beträge münden.

Deshalb sind umfassende und zuverlässige Versicherungen das Sicherungsnetz für die Selbständigkeit von Architekturbüros und freien Architekten. Welche Absicherung für die individuellen unternehmerischen Ziele unserer Kunden sinnvoll ist, besprechen wir gern in einem gemeinsamen Termin. Die Ziele unserer Kunden bestimmen die Strategie!

Berufshaftpflicht für Architekten – Schutz bei beruflichen Haftungsrisiken

Im Bauwesen können bereits kleine Planungs- oder Überwachungsfehler erhebliche Folgen haben. Ganz gleich, ob in der Vorplanung, Ausführungsplanung oder Bauüberwachung, die Haftungsrisiken für Architekten sind hoch und reichen oft weit über die Fertigstellung eines Bauvorhabens hinaus. In vielen Fällen besteht sogar ein Risiko für das Privatvermögen.

Auch für Fehler von Mitarbeitenden oder freien Projektpartnern kann ein Planungsbüro haftbar gemacht werden. Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sofern sie im Rahmen der beruflichen Tätigkeit verursacht wurden. Damit bietet sie einen essenziellen Schutz vor finanziellen Belastungen durch Haftpflichtansprüche Dritter.

Versicherbar sind unter anderem:

  • Schäden am Bauwerk und Grundstück
  • Tätigkeiten im Ausland
  • Aufgaben als General- oder Fachplaner
  • Bauüberwachung und Projektmanagement
  • Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz
  • Schäden durch Kostenüberschreitungen
  • Absicherung außergerichtlicher Verfahren
  • Zeitlich unbegrenzte Nachhaftung

Haftungsrisiken unterscheiden sich je nach Unternehmensstruktur, Tätigkeitsfeld und Projektart. Eine differenzierte Beratung durch qualifizierte Fachmakler ermöglicht passgenauen Versicherungsschutz, angepasst an die aktuellen rechtlichen und branchenspezifischen Anforderungen.

Berufshaftpflicht – ein entscheidender Baustein zur langfristigen Absicherung im Bauwesen.

Schadenbeispiele

Grundwasser steigt – Wassereinbruch

Der Architekt war mit der Gesamtplanung einer Mehrfamilienhaussiedlung beauftragt, die in einer Flussniederung errichtet wurde. Um eine aufwendige Abdichtung gegen Grundwassereinbrüche in die Keller und Tiefgaragen dieser Häuser zu vermeiden, wurden die Fundamente 20 cm über dem höchsten, in den letzten 10 Jahren gemessenen Grundwasserspiegel vorgesehen. Der Architekt hatte nicht berücksichtigt, dass kurz vor Baubeginn am Unterlauf des Flusses ein Feuchtbiotop eingerichtet wurde, wodurch der Grundwasserspiegel um ca. 30 cm stieg. Nach Errichtung der Siedlung führte dies zu häufigen Wassereinbrüchen in Kellern und Garagen, die ohne kostenintensive Sanierung nicht mehr nutzbar gewesen wären. Der Bauherr machte den Architekten für Schäden in Höhe von 1,8 Mio. Euro haftbar.

Erdrutsch zerstört Straße

Die Landschaftsarchitektin wurde beauftragt, die Rekultivierung eines Baggersees zu planen. Bei der Planung des Böschungsgefälles an einer Straße, die an dem See vorbeigeführt wurde, wurden die Ergebnisse eines geotechnischen Gutachtens nicht hinreichend berücksichtigt. Infolgedessen kam es nach kurzer Zeit zu Erdrutschen, wobei die Straße zerstört wurde. Die Versicherungsnehmerin wurde wegen der Kosten für die Sanierung des Straßenabschnittes sowie die Rekultivierung der Böschung in Anspruch genommen. Ihre Berufshaftpflichtversicherung übernahm die Schadenbearbeitung.

Höhe der Schadenersatzforderungen: 190.000 Euro

Höhe der Schadenersatzforderungen: 190.000 Euro

Nachträgliche Kellerabdichtung notwendig
Dem Architekten oblag die Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung eines Einfamilienneubaus. Im gerichtlichen Beweissicherungsgutachten werden dem Versicherungsnehmer gravierende Planungsfehler im Zusammenhang mit der Abdichtung des Kellergeschosses gegen von außen drückendes Wasser vorgeworfen. Diese haben dazu geführt, dass das Kellergeschoss zentimeterhoch überflutet wurde und der Bauherr laufend Wasser abpumpen musste. Das Kellergeschoss musste nachträglich als sog. schwarze Wanne mit dreilagigen Dichtungsbahnen abgedichtet werden. Hierdurch entstanden zusätzliche Kosten von über 80.000 Euro.

Projektbezogene Berufshaftpflicht­­versicherung für Architekten

Die projektbezogene Berufshaftpflichtversicherung, auch Objektversicherung genannt, bietet spezifischen Versicherungsschutz für ein einzelnes Bauvorhaben. Sie richtet sich an Architekten insbesondere bei komplexen oder großvolumigen Bauprojekten. Im Unterschied zur laufenden Jahrespolice bezieht sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf das definierte Projekt und gilt projektbezogen für die gesamte Dauer, einschließlich der gesetzlichen Nachhaftungsfristen.

Zum Einsatz kommt die Objektversicherung unter anderem bei:

  • hohen vom Auftraggeber geforderten Deckungssummen,
  • technisch anspruchsvollen oder besonders komplexen Bauvorhaben,
  • Konstellationen mit mehreren Fachplanern, Generalplanern oder Arbeitsgemeinschaften,
  • der Notwendigkeit, bestehende Jahrespolicen nicht durch Einzelprojekte zu belasten.

Versichert sind dabei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen von Planungs- oder Überwachungsleistungen entstehen.

Darüber hinaus umfasst die Absicherung in der Regel auch:

  • Schäden infolge schuldhafter Termin- oder Kostenüberschreitungen mit Ausnahme sogenannter „Sowiesokosten“,
  • Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche,
  • Umwelthaftpflicht- sowie Umweltschadensrisiken,
  • zeitlich unbegrenzte Nachhaftung.

Die projektbezogene Berufshaftpflichtversicherung kann individuell an die Anforderungen des jeweiligen Bauvorhabens angepasst werden und gewährleistet damit klaren und verlässlichen Schutz innerhalb einer komplexen Projektstruktur.

Schadenbeispiele

Risse

Durch fehlerhafte Anweisungen des Bauleiters bei erforderlichen Unterfangungsarbeiten an einer Großbaustelle im Stadtinneren kommt es zu Setzungsrissen am Nachbargebäude.

Falsch gemessen

Der Böschungswinkel zur Tiefgarageneinfahrt an einem Einkaufszentrum ist zu steil angelegt, so dass die PKWs der Besucher aufsetzen.

Wie viel kostet eine Objektversicherung für Architekten?

Bevor Anbieter die Berufshaftpflicht von Architekten projektbezogen (also nur für ein einzelnes Bauvorhaben) versichern, prüfen sie das damit verbundene Risiko individuell. Um Ihnen ein verbindliches Angebot unterbreiten zu können, benötigen wir daher von Ihnen Auskünfte zu Ihrer Person und dem geplanten Projekt. Die Beitragshöhe hängt unter anderem von der Dauer der Bauzeit, besonderen Risikoverhältnissen oder der Beschränkung auf einzelne Leistungsphasen ab.

Vergleich Objektversicherung – Jahresvertrag

Wer eine durchlaufende Berufshaftpflichtversicherung (Jahresvertrag) abschließt, genießt damit Versicherungsschutz für sämtliche aktuellen Bau- und Planungsvorhaben. Aufgrund der oft breiteren Risikostreuung können Architekten einen solchen Jahresvertrag unkomplizierter abschließen als eine Objektversicherung – die Risikoabfrage ist deutlich schlanker und auch die Mindestbeiträge sind niedriger. Oft empfiehlt es sich daher, die Kosten einer Objektversicherung mit denen einer durchlaufenden Berufshaftpflichtversicherung zu vergleichen.

Wichtig dabei: Der Versicherungsschutz sollte für die gesamte Zeit bestehen, in der der Architekt beruflich selbständig tätig ist. Auch bei einzelnen Projekten sind dies oft mehrere Jahre, so dass der Jahresversicherungsbeitrag mehrfach fällig wird.

Wer sich unsicher ist, welche Form der Versicherung für ihn am besten passt, sollte sich unabhängig beraten lassen. Die Berufshaftpflicht-Experten von pisa bpa beraten Sie gern – kontaktieren Sie uns!

Einen schnellen Überblick über die möglichen Kosten einer durchlaufenden Berufshaftpflichtversicherung bietet unser Tarifvergleichsrechner Architektenhaftpflicht. Mit diesem können Sie die Tarife und Kosten zehn namhafter Berufshaftpflichtversicherer vergleichen.

Inhaltsversicherung für Architekten

Die Geschäftsinhaltsversicherung, auch als Inhalts- oder gewerbliche Hausratversicherung bezeichnet, gehört zu den grundlegenden Absicherungen für Architekten. Versichert sind dabei sämtliche beweglichen Gegenstände des Unternehmens, wie Büroeinrichtung, technische Geräte, elektronische Planungssoftware, Modelle oder Materialien.

Ein Schaden an der Büroausstattung – etwa durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Naturereignisse – kann nicht nur hohe Sachkosten verursachen, sondern auch zu einer temporären Betriebsunterbrechung führen. Löhne, Miete und laufende Fixkosten fallen weiter an, während Projekte stagnieren. Gerade bei technisch aufwendigen oder personalintensiven Planungsbüros besteht ein hohes Betriebsrisiko, wenn die Infrastruktur ausfällt.

Die Geschäftsinhaltsversicherung deckt, abhängig vom gewählten Versicherungsumfang, unter anderem folgende Gefahren ab:

  • Feuer, einschließlich Rauch- und Verrußungsschäden
  • Leitungswasser, bei bestimmungswidrigem Austritt
  • Sturm und Hagel, einschließlich Folgeschäden durch eindringendes Regenwasser
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus, inklusive Inventarersatz und Reparaturkosten
  • Naturgefahren, z. B. Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck oder Erdrutsch

Im Schadenfall übernimmt die Versicherung:

  • den Ersatz beschädigter oder zerstörter Sachen, in der Regel zum Neuwert (bei stark abgenutztem Inventar ggf. zum Zeitwert),
  • Aufräum- und Abbruchkosten, einschließlich Entsorgung von z. B. brandschädlichem Sondermüll,
  • Bewegungs- und Schutzkosten für unversehrtes Inventar, das vorübergehend entfernt oder geschützt werden muss.

In Kombination mit einer separat abgeschlossenen Betriebsunterbrechungsversicherung können zusätzlich auch fortlaufende Kosten sowie entgangene Gewinne abgesichert werden, solange der Geschäftsbetrieb infolge eines versicherten Schadens stillsteht.

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert des gesamten Inventars am Versicherungsort und ist individuell festzulegen. Je nach Versicherer und Tarif besteht die Möglichkeit, den Umfang der versicherten Gefahren flexibel zu gestalten oder optional zu erweitern.

Schadenbeispiele

Einbruch und Vandalismus im Architekturbüro

In der Nacht brechen Unbekannte in ein im Erdgeschoss gelegenes Architekturbüro ein. Sie entwenden sie Hardware und zerstören mutwillig die in Arbeit befindlichen sowie weitere ausgestellte Architekturmodelle. Die Geschäftsinhaltsversicherung erstattet den Neuwert der gestohlenen Geräte sowie die Arbeitskosten für die erneute Erstellung der Modelle.

Überflutung des Firmenkellers

Bedingt durch schwere und langanhaltende Niederschläge wird das Kanalsystem völlig überlastet. Die Wassermassen können nicht schnell genug abfließen und gelangen in die Kellerschächte Ihrer Firma, wo sie Ihre Server sowie dort gelagerte Waren beschädigen bzw. zerstören. Die Inhaltsversicherung deckt die Kosten für Aufräumarbeiten und Reparatur bzw. Ersatz ab.

Folgenreiches Missgeschick

Ein Mitarbeiter Ihrer Firma will eine Glühbirne wechseln. Er kippt mit der Leiter und beschädigt die Sprinkleranlage, die dadurch ausgelöst wird. Das Wasser verursacht am Großteil der Büroelektronik Kurzschlüsse sowie Schäden am Mobiliar. In der Folge muss nahezu alles neu angeschafft werden. Der Schaden wird auf 85.000 Euro geschätzt und der Geschäftsinhalts- und Elektronikversicherung übernommen.

Elektronikversicherung für Architekten

Elektronische Geräte bilden in Architekturbüros die Grundlage für nahezu alle Arbeitsprozesse. Ob CAD-Arbeitsplätze, leistungsstarke Rechner, Server, mobile Geräte oder spezialisierte Mess- und Prüftechnik – ein Ausfall dieser Technik kann Projekte verzögern, den Betrieb erheblich beeinträchtigen und hohe Folgekosten verursachen. Eine Elektronikversicherung bietet gezielten Schutz für diese sensiblen und hochentwickelten Betriebsmittel.

Im Unterschied zur Geschäftsinhaltsversicherung beschränkt sich der Schutz der Elektronikversicherung ausschließlich auf technische Geräte und Anlagen. Dafür umfasst sie ein deutlich breiteres Spektrum an versicherten Gefahren, einschließlich der Schäden, die durch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit oder Ungeschicklichkeit verursacht wurden.

Auch Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Überspannung, Kurzschluss, Brand, Explosion, Wasser, Feuchtigkeit oder äußere Einwirkungen wie Diebstahl, Raub oder Vandalismus sind in der Regel abgesichert. Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der im Vertrag festgelegten Betriebsgrundstücke, bei entsprechender Vereinbarung auch außerhalb – etwa beim Transport oder beim Einsatz auf der Baustelle.

Versicherbar sind unter anderem:

  • Daten- und Kommunikationstechnik
  • Bürotechnik und mobile Geräte
  • Mess-, Prüf-, Bild- und Tontechnik
  • Fest installierte Datenträger (z. B. Festplatten oder Speichersysteme)

Im Schadenfall umfasst die Leistung in der Regel:

  • die Kosten für Reparatur oder Neuanschaffung zum Neuwert,
  • Transport-, Montage- und Installationskosten,
  • sowie Kosten für Aufräumarbeiten, z. B. nach Bränden oder Wasserschäden.

Die Versicherungssumme richtet sich grundsätzlich nach dem Neuwert der versicherten Geräte und sollte regelmäßig überprüft und angepasst werden, um Unterversicherung zu vermeiden. Unternehmen, die eine Elektronikversicherung abschließen, können den Schutz elektronischer Geräte in der bestehenden Inhaltsversicherung entsprechend reduzieren.

Aufgrund der zentralen Rolle elektronischer Systeme im Planungsprozess zählt die Elektronikversicherung heute zu den relevanten betrieblichen Absicherungen für Architekturbüros.

Schadenbeispiele

Sommergewitter

Während eines Sommergewitters schlägt ein Blitz in die benachbarte Freileitung ein. Die daraus resultierende Überspannung beschädigt den Server und diverse Arbeitsstationen Ihres Büros. Die Schadenhöhe an der Hardware wird auf 3.500 € geschätzt; weitere 1.500 € sind nötig, um die Rechner neu einzurichten. Beides ist durch die Elektronikversicherung abgedeckt.

Folgenreiches Missgeschick

Ein Mitarbeiter Ihrer Firma will eine Glühbirne wechseln. Er kippt mit der Leiter und beschädigt die Sprinkleranlage, die dadurch ausgelöst wird. Das Wasser verursacht am Großteil der Büroelektronik Kurzschlüsse. In der Folge muss nahezu alles neu angeschafft werden. Der Schaden wird auf 85.000 Euro geschätzt und vom Versicherer bezahlt.

Wochenende

Nach Büroschluss am Freitagmittag vergaßen die Mitarbeiter eines Ingenieurbüros die Fenster des EDV-Raumes zu schließen. Während des Wochenendes kam es zu mehreren starken Regenfällen. Das Regenwasser löste einen Kurzschluss aus und zerstörte den Server sowie die Telefonanlage. Die Schadenhöhe inkl. der Neuinstallation wurde auf 7.500 € geschätzt. Hinzu kam, dass durch den Ausfall dieser Geräte der Bürobetrieb über drei Tage nicht möglich war.

Tablet aus Auto gestohlen

Auf einer Autobahnraststätte wurde einem Vertreter der Pkw aufgebrochen. Die Täter entwendeten u. a. einen hochwertigen Tablet-PC aus dem verschlossenen und nicht einsehbaren Kofferraum. Nur durch den Einschluss des Bewegungsrisikos ist dieser Schaden versicherbar. Der Schaden wurde auf 1.500€ geschätzt.

Blumengießen

Beim Blumengießen stolperte ein unachtsamer Mitarbeiter eines Architekturbüros über einen Papierkorb. Beim Versuch, den Sturz abzufangen, riss er einen Laptop vom Schreibtisch. Display und Festplatten wurden beschädigt. Die Schadenhöhe wurde auf 800 € geschätzt.

Cybercrime – eine reale Gefahr für Unternehmen jeder Größe

Cyberkriminalität zählt heute zu den am schnellsten wachsenden Bedrohungen weltweit und betrifft längst nicht mehr nur große Konzerne. Auch kleine und mittelständische Unternehmen geraten zunehmend ins Visier digitaler Angriffe. Ob Datendiebstahl, Erpressung, Hacking oder der Verlust sensibler Informationen: Die Risiken sind vielfältig und die Schäden gravierend.

Typische Gefahren sind:

  • Sicherheitsverletzungen und Datenschutzverstöße
  • Virenangriffe und digitale Sabotage
  • Fehler oder unbefugte Handlungen von Mitarbeitenden
  • Identitätsdiebstahl
  • Telefonhacking
  • Verlust vertraulicher Unternehmens- oder Kundendaten

Die finanziellen Folgen solcher Angriffe können schnell in die Zehntausende gehen und bringen oft einen Reputationsschaden mit sich. Eine Cyber-Risk-Versicherung bietet gezielten Schutz: Sie übernimmt nicht nur zahlreiche Eigenschäden, sondern sichert Ihnen im Ernstfall auch schnelle, professionelle Unterstützung. So lassen sich Schäden begrenzen und der Geschäftsbetrieb zügig wiederherstellen.

Denn Cybercrime kann jeden treffen – und Vorsorge ist der beste Schutz.

Schadenbeispiele

IT-System lahmgelegt

Per E-Mail gelangt Schadsoftware in Ihr Büronetzwerk. Sie verschlüsselt sämtliche Projektdaten und Programme. Partnerunternehmen des Versicherers kümmern sich sofort um die Eindämmung des Schadens. Dennoch können Ihre Mitarbeiter mehrere Tage nicht arbeiten und ein wichtiges Planungsprojekt gerät in Verzug. Der Versicherer trägt die Kosten für die Wiederherstellung des IT-Systems, die technische Optimierung und Überstunden der Belegschaft zur Aufarbeitung des Rückstands – insgesamt 19.000 Euro.

Telefonhacking

Unbekannte hacken an einem Freitagabend Ihre Telefonanlage und wählen sich bei kostenpflichtigen Hotlines ein. Dies fällt erst im Laufe des Montags auf, bis dahin sind 2.800 Euro an Telefongebühren aufgelaufen. Die Kosten sind über die Premium-Cyberversicherung abgedeckt.

Mailbombenangriff

Ein Callcenter wickelt u.a. für eine Direktbank die Kunden-, Telefon- und Mail-Hotline ab (First-Level). Ein Kunde der Bank startet aus Ärger über eine Anlageempfehlung eine Mailbombe, die aber natürlich beim Callcenter „einschlägt“ und die Mailkommunikation dort lahmlegt. Es vergehen zwei Tage, in denen keinerlei Mails beantwortet werden können. Es entstehen Kosten für die Untersuchung und Überstunden der Belegschaft zur Aufarbeitung des Rückstands.

DDoS-Attacke

Ein Architekt erarbeitet und teilt seine Projektskizzen in einem Online Ordner. Dieser wird angegriffen und ist nicht mehr verfügbar. Er und seine Kunden/Partner können nicht mehr darauf zugreifen.

Laptop verloren

Der Mitarbeiter eines Ingenieurbüros verliert seinen unverschlüsselten Laptop mit sensiblen Kundendaten in der Bahn. Gemäß Bundesdatenschutzgesetz müssen nun alle betroffenen Kunden über den Verlust informiert werden.

Zerstörung durch Virus

Ein Auszubildender einer Werbeagentur nutzt seine Mittagspause dazu, im Betrieb einen Film herunterzuladen. Diesen legt er auf dem Firmenserver ab, wo ihn sich auch zwei Kollegen kopieren. Die Datei war mit einem Virus versehen, der beim Aufruf des Films die Computer befällt und sich über das Firmennetzwerk verbreitet. Der Virus löscht eine ganze Reihe von Dateien unwiederbringlich. Die Arbeit, die in diese Kundenaufträge investiert wurde, ist verloren – trotz angeordneter Überstunden können nicht alle Abgabetermine eingehalten werden. Es entstehen Kosten für die Forensik, technische Optimierung, Schadenersatzforderungen der Kunden, Kunden wandern ab und das Image der Firma hat schweren Schaden genommen.

D&O-Versicherung – zum Schutz des Privatvermögens

Die D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance), im Deutschen als Manager- oder Organhaftpflichtversicherung bekannt, stammt ursprünglich aus dem angloamerikanischen Raum. Sie dient dem Schutz des Privatvermögens von Entscheidungsträgern wie Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten sowie weiteren Organen juristischer Personen, z. B. auch in Vereinen oder Genossenschaften.

Gerade in der Bau- und Planungsbranche – mit ihrer hohen Komplexität, engen Haftungsketten und einer Vielzahl von Projektbeteiligten – sind verantwortliche Personen einem besonderen Haftungsrisiko ausgesetzt. Dies betrifft nicht nur große, sondern auch mittelgroße und kleinere Unternehmen, wie Architekturbüros. Denn die Geschäftsleitung trägt die volle Verantwortung für sämtliche wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Entscheidungen – und haftet im Fall eines Fehlers mit dem privaten Vermögen.

Eine D&O-Versicherung deckt unter anderem folgende Risiken ab:

  • Schadenersatzansprüche gegen Geschäftsführer, Vorstände oder leitende Angestellte – zum Beispiel durch das eigene Unternehmen, durch das Finanzamt, Banken, Projektpartner, Lieferanten oder andere Gläubiger.

  • Pflichtverletzungen im Rahmen der Organverantwortung, selbst wenn diese lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruhen – also etwa durch fehlerhafte Vertragsgestaltung, Fristversäumnisse, unzureichende Kontrolle oder mangelnde Informationspflicht.

Für Architekturbüros und freie Architekten bietet die D&O-Versicherung somit einen elementaren Baustein in der Risikovorsorge, um Unternehmer und Führungskräfte in ihrer täglichen Verantwortung abzusichern und gleichzeitig das Unternehmen vor kostspieligen Auseinandersetzungen zu schützen.

Schadenbeispiele

Der Fehleinkauf

Der Geschäftsführer eines Ingenieurbüros kauft Hard- und Software ein, welche überdimensioniert und überteuert ist. Die Gesell­schafter verlangen Schaden­sersatz in Höhe des sinnlosen Teils der Anschaffungs­kosten.

Nicht aufgepasst

Der Geschäftsführer eines Baubetriebes versäumt eine Option zur Verlängerung des Pachtvertrages für das Bürogebäude zu den bisherigen Konditionen. Der Verpächter stimmt einer Verlängerung daraufhin nur unter höheren Kosten zu. Die Gesellschafter beschließen daraufhin den Geschäftsführer auf die Mehrkosten zu verklagen.

Die Steuerfalle

Ein Unternehmen mit zwei gleichberechtigten Geschäftsführern führt über einige Monate keine Umsatzsteuer ab. Das Unternehmen trennt sich von einem der beiden Geschäftsführer. Der weiterhin angestellte Geschäftsführer, welcher nicht für die Abführung der Steuern zuständig war, wird kurze Zeit später durch das Finanzamt persönlich für die ausstehende Umsatzsteuer in Anspruch genommen.

Honorarrechtsschutz für Architekten – Sicherheit bei Zahlungsstreitigkeiten

Im Berufsalltag von Architekten zählen Honorarstreitigkeiten zu den häufigsten juristischen Auseinandersetzungen. Werden Zahlungen verzögert oder ganz verweigert, entsteht schnell ein wirtschaftliches Risiko, vor allem für kleinere Büros oder freiberuflich Tätige. In solchen Fällen bietet der Honorarrechtsschutz eine gezielte Absicherung.

Kommt es zum Streit über das vereinbarte Honorar, etwa weil der Auftraggeber die Zahlung unangemessen kürzt oder vollständig verweigert, trägt der Honorarrechtsschutz die Kosten für die juristische Durchsetzung der Ansprüche. Auch bei vorgeschobenen Mängelbehauptungen durch Bauherren, die in Wirklichkeit keine Berufshaftpflichtfälle darstellen, springt der Honorarrechtsschutz ein – und übernimmt das Prozesskostenrisiko.

Versichert sind dabei unter anderem:

  • Anwaltskosten gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
  • Gerichtskosten inklusive Zeugen- und Gutachterentschädigungen
  • Gegnerkosten, soweit sie vom Versicherten zu tragen sind

Die Selbstbeteiligung liegt je nach Anbieter meist zwischen 950 € und 1.000 €.

Eine Honorarrechtsschutzversicherung kann entweder als Zusatzbaustein zur Berufshaftpflicht abgeschlossen werden oder – unabhängig davon – im Rahmen einer Firmenrechtsschutz-Versicherung.

Wer darüber hinaus für den Fall vorsorgen möchte, dass das Honorar durch Insolvenz des Auftraggebers uneinbringlich wird, kann eine Honorarausfall-Versicherung ergänzend in Betracht ziehen.

Schadenbeispiele

Streit mit dem Bauherrn

Ein Architekt ist mit der Planung eines Einfamilienhauses beauftragt. Im Projektverlauf kommt es zum Streit mit dem Bauherrn. Als dieser eskaliert, kündigt der Planer die Vertragsvereinbarung und fordert sein bisher fälliges Honorar. Da der Bauherr nicht zahlt, klagt er nach Rücksprache mit seinem Versicherer vor Gericht. Der Architekt unterliegt in zwei Instanzen, da die Gerichte ihm im vorliegenden Fall kein Kündigungsrecht einräumen. Er muss daher die eigenen und die gegnerischen Rechtsanwaltskosten sowie alle Gerichtskosten übernehmen. Die insgesamt 11.100 Euro zahlt – abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung – seine Honorarrechtsschutz-Versicherung.

Investor verweigert vollständige Zahlung

Ein Investor eines größeren Bauprojekts zahlt ohne Begründung lediglich 70% des Honorars, das der Architekt in seiner Schlussrechnung geltend macht. Nach erfolglosen Mahnungen und hitzigen Diskussionen einigen sich beide Parteien auf ein Honorar in Höhe von 85% der ursprünglichen Rechnung. Der Architekt hätte vor Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit seinen Honoraranspruch vollständig durchsetzen können, hätte hierfür jedoch in Vorleistung gehen und zunächst hohe Anwaltsgebühren tragen müssen. Ohne entsprechende Versicherung scheute er das Risiko eines jahrelangen Rechtsstreits.

Firmenrechtsschutz für Architekturbüros – umfassende Absicherung bei rechtlichen Auseinandersetzungen

Im Arbeitsalltag von Architekturbüros lassen sich rechtliche Konflikte kaum vermeiden. Ob es um ausstehende Honorare, Auseinandersetzungen mit Mitarbeitenden, datenschutzrechtliche Fragen oder Streitigkeiten mit dem Finanzamt geht – die Risiken sind vielfältig. Kommt es zu einem Verfahren, entstehen schnell hohe Kosten für Anwälte, Gerichte und Sachverständige. Genau hier greift der Firmenrechtsschutz: Er schützt vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits – auch dort, wo die Berufshaftpflichtversicherung nicht greift.

Besonders relevant ist der Firmenrechtsschutz für Architekt, die als Freiberufler oder Unternehmer tätig sind sowie für Planungsbüros mit angestellten Mitarbeitenden. Auch diese sind im Rahmen ihrer Tätigkeit mitversichert. Wer lediglich über eine private Rechtsschutzversicherung verfügt, ist in gewerblichen Angelegenheiten oft nicht abgesichert.

Versichert sind unter anderem:

  • Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
  • Gerichtskosten inklusive Entschädigungen für Zeugen und Gutachter
  • Kosten des Prozessgegners, sofern diese übernommen werden müssen
  • Selbstbeteiligung je nach Versicherer frei wählbar

Typische Leistungsbereiche im Firmenrechtsschutz:

  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
  • Strafrechtsschutz (z. B. bei Ordnungswidrigkeiten)
  • Steuer- und Sozialgerichtsverfahren
  • Schadenersatzforderungen
  • Datenschutz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Gewaltopfer

Erweiterbar durch zusätzliche Bausteine wie:

  • Verkehrsrechtsschutz (z. B. für das Firmenfahrzeug)
  • Spezial-Strafrechtsschutz
  • Rechtsschutz rund um Miet- oder Eigentumsfragen
  • Privat-Rechtsschutz für Inhaber und Geschäftsführer
  • Forderungsmanagement in Kooperation mit externen Dienstleistern

Spezieller Schutz bei Honorarstreitigkeiten

In vielen Fällen betrifft ein Rechtsstreit die Zahlung des Architektenhonorars. Auftraggeber verweigern die Zahlung oder kürzen sie mit dem Verweis auf angebliche Mängel. Handelt es sich nicht um einen versicherten Haftpflichtfall, trägt das Architekturbüro das volle Prozesskostenrisiko – inklusive Streitwert, Anwalts- und Gutachterkosten.

Für solche Fälle lässt sich ein Vertrags- und Honorarrechtsschutz integrieren, entweder als Baustein der Berufshaftpflichtversicherung oder innerhalb der Firmenrechtsschutz-Versicherung. Die Versicherung übernimmt die vollständigen Prozesskosten sowie die Kosten für Sachverständige, die nachweisen, dass kein Planungs- oder Ausführungsfehler vorliegt.

Ein durchdachter Firmenrechtsschutz ist für Architekturbüros kein Luxus, sondern eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Investition – vor allem in Kombination mit einem gezielten Honorarrechtsschutz.

Schadenbeispiele

Steuer-Rechtsschutz - die Betriebsprüfung

In Ihrem Planungsbüro führt das Finanzamt nach zwölf Jahren zum ersten Mal eine Betriebsprüfung durch. Dabei bemängelt es vor allem die gebuchten Reise- und Bewirtungskosten und fordert Steuern nach. Sie können die Entscheidung nicht nachvollziehen und schalten einen Anwalt ein. Der Rechtsschutzversicherer, der Ihnen für die gerichtliche Klärung zuvor Deckungszusage erteilt hat, übernimmt alle Kosten, die durch den Prozess entstehen.

Streit um ein Arbeitszeugnis

Ein ehemaliger Mitarbeiter ist mit seinem Arbeitszeugnis nicht einverstanden und verklagt Sie. Die Firmen-Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten für Anwalt und Gerichtsverfahren.

Verleumdung durch Mitbewerber

Der Inhaber eines konkurrierenden Architekturbüros verbreitet verleumderische Behauptungen über Sie im Internet. Sie wehren sich, klagen auf Unterlassung und verlangen zusätzlich Schadenersatz. Sämtliche gerichtliche Kosten sind durch die Firmen-Rechtsschutzversicherung abgedeckt, so dass Sie mit der Klage kein Kostenrisiko eingehen.

Kfz-Versicherung – Mobilität für Unternehmen jeder Größe zuverlässig absichern

Firmenfahrzeuge zählen in vielen Betrieben zu den zentralen Arbeitsmitteln – ob Pkw, Transporter oder Lkw. Ohne Mobilität lässt sich der geschäftliche Alltag kaum aufrechterhalten. Umso wichtiger ist es, im Schadensfall schnell reagieren und finanziellen Belastungen effektiv vorbeugen zu können. Eine leistungsstarke Kraftfahrzeugversicherung bietet hierfür den passenden Schutz.

Versichert sind unter anderem:

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch eines Fahrzeugs entstehen
  • Diebstahl, Raub oder Entwendung von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen
  • Elementarschäden wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Brand oder Explosion
  • Schäden durch Wildunfälle, Marderbiss oder mutwillige Beschädigung durch Dritte
  • Selbstverschuldete Unfälle
  • Zusatzleistungen wie Pannen- und Unfallhilfe, Abschlepp- oder Hotelkosten

Je nach Anbieter und Vertragsgestaltung lassen sich weitere Risiken absichern – individuell abgestimmt auf den Fuhrpark und die Anforderungen des Unternehmens.

Fällt ein Fahrzeug aus, ist schnelles Handeln gefragt. Eine gut aufgestellte Kfz-Versicherung minimiert Ausfallzeiten und sorgt dafür, dass der Betrieb mobil bleibt.

Schadenbeispiele

Verkehrsunfall

Herr R. kam bei Glatteis mit seinem Pkw ins Schleudern. Unglücklicherweise hat er dabei einen anderen Pkw gerammt, wodurch die Türen der Beifahrerseite stark verbeult wurden. Diese mussten ausgebeult und neu lackiert werden. Der Schaden am Fahrzeug des Geschädigten wurde auf ca. 8.000 € geschätzt. Die Regulierung hat die Kfz-Haftpflichtversicherung von Herrn R. übernommen. Für die Reparatur seines eigenen Fahrzeuges musste er 2.500 € bezahlen. Da er keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte, musste er die Rechnung aus seiner eigenen Tasche zahlen.

Wildunfall

Gerade im Frühjahr und im Herbst in den Morgenstunden ist es sehr gefährlich durch Waldgebiete zu fahren. Plötzlich läuft ein Reh auf die Fahrbahn und man kann nicht mehr rechtzeitig bremsen. In diesem Fall zahlt die Teilkasko-Versicherung den Schaden am Fahrzeug.

Glasbruch

Herr T. fuhr mit seinem Dienstwagen durch eine Baustelle. Ein vorausfahrendes Fahrzeug schleuderte ihm einen Stein auf die Windschutzscheibe. Die Scheibe reißt. Der Schaden wurde auf ca. 450 € geschätzt.

Diebstahl

Der Lkw-Fahrer, Herr K., steuert für eine vorgeschriebene Pause eine Raststätte an und parkte seinen Lkw in einer Parkbucht. Er geht in die Raststätte um sich frisch zu machen und etwas zu essen. Als er wieder zu seinem Lkw gehen will, entdeckt er, dass das Fahrzeug gestohlen wurde. Er informiert sofort die Polizei, jedoch blieb die Fahndung erfolglos. Sattelschlepper und Auflieger hatten einen Zeitwert von zusammen 175.000 €, der durch die Teilkasko-Versicherung erstattet wurde.

Kidnap & Ransom – Schutz in Ausnahmesituationen

In bestimmten Branchen, Regionen oder Funktionen steigt das Risiko für Entführungen, Erpressungen oder rechtswidrige Freiheitsberaubungen deutlich. Besonders betroffen sind international tätige Unternehmen, Führungskräfte und exponierte Projektmitarbeitende. Die Kidnap & Ransom Versicherung bietet gezielten Schutz in genau solchen Extremsituationen – finanziell wie organisatorisch.

Versichert sind unter anderem:

  • Lösegeldforderungen, inklusive Absicherung bei Verlust des Geldes während der Übergabe
  • Entführungen, Erpressungen und unrechtmäßige Freiheitsberaubungen
  • Kosten für spezialisierte Krisenberater zur professionellen Begleitung während des Vorfalls
  • Genesungs- und Rehabilitationskosten nach einer Freilassung

Neben der finanziellen Absicherung steht vor allem eines im Fokus: schnelle, diskrete und erfahrene Unterstützung im Krisenfall. Denn jede Stunde zählt – für die Betroffenen ebenso wie für das Unternehmen.

Schadenbeispiele

Entführung

Das Kind eines Gesellschafters wird auf der wöchentlichen Anreise in das Internat entführt, die Entführer verlangen ein Lösegeld für die Freilassung.

Versteckter Sprengsatz

Der Leiter einer ausländischen Niederlassung erhält einen Anruf, in welchem eine Person Lösegeld verlangt oder es würde ein Sprengsatz vor dem Niederlassungsgebäude gezündet werden.

Weiterreise nicht möglich

Mitarbeiter werden von ausländischen Behörden festgesetzt obwohl keine illegale Handlung stattfand und alle Einreise- und Ausreisedokumente ordnungsgemäß sind.