Betriebliche Altersvorsorge (bAV) – Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wichtiger Baustein zur finanziellen Absicherung im Alter. Sie ergänzt die gesetzliche Rente, die in vielen Fällen nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Arbeitnehmer profitieren von steuerlich geförderter Vorsorge, während Arbeitgeber durch eine attraktive bAV-Möglichkeit ihr Unternehmensimage stärken, Fachkräfte gewinnen und Mitarbeiter langfristig binden können.
Vorteile für Arbeitnehmer:
- steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge (bis zur Fördergrenze)
- Arbeitgeberzuschuss in vielen Fällen verpflichtend
- individuelle Gestaltung möglich
- Verträge können bei Arbeitgeberwechsel mitgenommen oder privat fortgeführt werden
- auch für kleine Einkommen und Minijobs geeignet
Vorteile für Arbeitgeber:
- Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung
- Zuschüsse sind bilanzneutral und steuerlich absetzbar
- Einsparungen bei Sozialversicherungsbeiträgen
- Attraktivität im „War for Talents“ durch moderne Zusatzleistungen
- Imageaufwertung, Motivation und Mitarbeiterbindung
Warum bAV für Unternehmen unverzichtbar ist
Seit 2022 gilt: Arbeitgeber müssen bei bestehenden und neuen Verträgen 15 % Zuschuss leisten. Dabei gleichen sich die Kosten jedoch durch geringere Abgabenlast weitgehend aus.
Mit einer durchdachten bAV profitieren beide Seiten: Arbeitnehmer sichern ihre Zukunft, Arbeitgeber steigern ihre Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit.
Für wen ist bAV geeignet?
Kurz: für alle Mitarbeitenden – nicht nur für „Besserverdienende“.
Durch Anpassungen im Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde die mögliche Anrechnung von Betriebsrenten auf die Grundsicherung entschärft. Damit lohnt sich bAV auch für niedrige Einkommen wieder. In vielen Branchen regeln Tarifverträge bereits Details der bAV; eine Prüfung bestehender Tarifbindungen ist empfehlenswert.
- Minijobrente (geringfügige Beschäftigung)
Auch Minijobber können über eine Direktversicherung vorsorgen, ohne Nettoeinbußen. Voraussetzungen: unbefristetes Arbeitsverhältnis und Verdienst bis 520 € monatlich. Vorsorge wird dabei im Kern über Arbeitszeit aufgebaut.
- Vermögenswirksame Leistungen (VL) clever nutzen
Klassische VL (z. B. Bausparen, Fonds, Banksparen) sind lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Besser ist es, VL in bAV-Beiträge umzuwandeln. Das senkt Abgaben für Mitarbeitende und kann das Nettogehalt schonen. Die dabei entstehenden Arbeitgeberersparnisse lassen sich nahezu kostenneutral als Arbeitgeberzuschuss in die bAV zurückführen.
Wechsel des Arbeitgebers & Insolvenzschutz
Bei arbeitnehmerfinanzierter Direktversicherung besteht ab Tag 1 ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf die Versicherungsleistungen. Bei arbeitgeberfinanzierter bAV entsteht dieses Recht in der Regel nach mehrjähriger Betriebszugehörigkeit.
Optionen beim Arbeitgeberwechsel:
- Übernahme des Vertrags durch den neuen Arbeitgeber
- Abschluss eines neuen Vertrags beim neuen Arbeitgeber und Übertragung des vorhandenen Versorgungskapitals
- Private Fortführung durch eigene Beiträge
- Beitragsfreistellung mit entsprechend angepasster späterer Rente
Wichtig: Die Direktversicherung ist insolvenzgeschützt und fällt nicht in die Insolvenzmasse.
Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wesentlicher Pfeiler moderner Vergütung – finanziell attraktiv, rechtssicher und für alle Beschäftigtengruppen geeignet. Unternehmen stärken damit Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitgebermarke; Mitarbeitende gewinnen planbare, geförderte Altersvorsorge.

