Wir versichern Kanalsanierungs­­unternehmen.
Mit Sicherheit.

Wir sind die pisa bpa Versicherungsmakler GmbH

Die Arbeit von Kanalsanierungsbetrieben bleibt meist unsichtbar – die Risiken hingegen nicht. Denn wenn bei der Rohr- und Kanaltechnik etwas schiefläuft, sind die Folgen oft schnell sichtbar und finanziell schwerwiegend. Schon ein einzelner Vorfall, sei es bei der fehlerhaften Sanierung im Inliner-Verfahren, Grundwasserschäden oder sei es der Verlust bzw. die Beschädigung wertvoller Arbeitsgeräte, kann hohe Kosten verursachen.

Standardversicherungen greifen hier häufig zu kurz. Nur branchenspezifisch konzipierte Versicherungslösungen bieten den Schutz, den Kanalsanierer im Einsatz wirklich brauchen. Vom technischen Haftpflichtrisiko bis hin zur Absicherung von Ausrüstung und Betriebseinrichtung schafft ein durchdachtes Sicherheitskonzept die Basis für wirtschaftliche Stabilität im Schadensfall.

Betriebshaftpflicht­­versicherung für Kanalsanierungs­­unternehmen – Zuverlässiger Schutz für branchenspezifische Risiken

In der Kanalsanierung gehören Arbeiten in direktem Kontakt mit Auftraggebern, Kommunen, Anwohnern und anderen Gewerken zum Alltag. Gleichzeitig sind die Tätigkeiten technisch anspruchsvoll und oft mit besonderen Risiken verbunden, sei es beim Inliner-Verfahren, bei der Arbeit im unterirdischen Leitungsnetz oder sei es im Umgang mit empfindlicher Technik. Entsprechend hoch ist die Gefahr, durch betriebliche Tätigkeiten Personen- oder Sachschäden zu verursachen.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar: Sie schützt das Unternehmen und alle Mitarbeitenden vor den finanziellen Folgen berechtigter Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche konsequent ab.

Versichert sind unter anderem:

  • Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden durch Arbeiten an Rohr- und Kanalsystemen
  • Schäden an gemieteten oder geliehenen Maschinen, Fahrzeugen und Spezialgeräten
  • Bearbeitungsschäden, z. B. an bestehenden Leitungen oder Anschlüssen
  • Leitungsschäden, z. B. an Strom-, Gas- oder Wasserleitungen, die im Rahmen der Arbeiten beschädigt werden
  • Kosten für den Austausch von Schließanlagen bei Schlüsselverlust (z. B. von Baustelleneinrichtungen oder kommunalen Gebäuden)
  • Kosten für die gerichtliche Abwehr von Werklohnkürzungen, wenn Auftraggeber angebliche Haftpflichtschäden geltend machen

Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung lässt sich das unternehmerische Risiko in der Kanalsanierung klar begrenzen. Sie ist ein elementarer Baustein für rechtliche Sicherheit und wirtschaftliche Stabilität und sorgt dafür, dass sich Unternehmen auf ihre Kernaufgabe, die sichere und fachgerechte Sanierungen im Untergrund, konzentrieren können.

Schadenbeispiele

Guten Rutsch...?

Um ein neues Haus zu bauen, wird von einem Tief­bau­­unter­­nehmen eine Grube für das Keller­­geschoss ausgehoben. Da das Grund­stück am unteren Ende eines Hangs liegt, müssen die umliegenden Häuser abgestützt werden. Beim Abstützen eines dieser Häuser wird dessen Mauer­­werk stark beschädigt. Der Schaden wird im ersten Gutachten auf knapp 30.000 Euro geschätzt. Die Betriebs­haft­pflicht­ver­sicherung kommt für alle entstehenden Kosten auf.

Ganz schön gebaggert

Ein Baggerbetrieb erhält den Auftrag, eine Straße aufzugraben, um die Kanalisation neu zu verlegen. Während der Bagger­arbeiten zerstört der Bagger­führer mit der Schaufel des Baggers die Strom­leitung. Die Betriebs­haft­pflicht­ver­sicherung des Betriebs kommt für Reparatur der Leitung und die Folge­schäden der umliegenden Betriebe auf.

Wer den Schaden hat

In einem Fachbetrieb für Kanalsanierungsarbeiten gerät eine Baumaschine durch einen technischen Defekt in Brand. Eine hohe Rauchsäule verursacht in der Nachbarschaft Rußschäden an Gebäuden und Autos und auf einem Feld verdirbt Gemüse. Die betroffenen Anwohner und der Landwirt wenden sich mit ihren Schadenersatzforderungen an den Betrieb. Die Betriebs­haft­pflicht­ver­sicherung überprüft die verschiedenen Forderungen und befriedigt die berechtigten Ansprüche.

Bauleistungs­­versicherung – Sicherheit für jede Phase der Kanalsanierung

Kanalsanierungsprojekte sind vielfältigen Risiken ausgesetzt – von extremen Wetterereignissen über Vandalismus bis hin zu Diebstahl. Die Bauleistungsversicherung schützt Kanalsanierungsunternehmen vom ersten Arbeitstag bis zur Abnahme vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Schäden an bereits erbrachten Leistungen, verbauten Materialien und eingesetzten Bauteilen.

Versichert sind unter anderem:

  • Beschädigungen oder Zerstörungen an sanierten Rohrabschnitten, Schächten oder Leitungsanschlüssen
  • Schäden durch ungewöhnliche Naturereignisse wie Hochwasser, Starkregen, Sturm oder Frost
  • Brand, Blitzschlag, Explosion oder Luftfahrzeugabstürze
  • Vandalismus durch unbekannte Dritte
  • Diebstahl fest mit der Sanierung verbundener Bauteile
  • Wasserschäden durch Grundwasser, Rückstau oder übertretende Gewässer

Je nach Ausgestaltung deckt die Bauleistungsversicherung alle unvorhergesehenen Schäden ab, unabhängig davon, wer sie verursacht hat. Damit lässt sich das finanzielle Risiko während der Sanierungsarbeiten deutlich reduzieren. Die Police ergänzt die Betriebshaftpflichtversicherung optimal und sorgt vom Einstieg in den Schacht bis zur erfolgreichen Abnahme für mehr Sicherheit bei jedem Projekt.

Inhaltsversicherung für Kanalsanierungs­­unternehmen – Schutz für Inventar, Technik und Betrieb

Ob Büroeinrichtung, Mess- und Prüftechnik, Spezialwerkzeuge oder Lagerbestände – die Inhaltsversicherung sichert die beweglichen Werte eines Kanalsanierungsbetriebs zuverlässig ab. Ein Schaden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Naturereignisse kann nicht nur hohe Kosten verursachen, sondern auch zu einer spürbaren Betriebsunterbrechung führen. Löhne, Mieten und laufende Fixkosten fallen weiter an, während Projekte stillstehen und zu einem Risiko werden, das gerade in einem spezialisierten Handwerk schnell teuer werden kann.

Versichert sind – je nach gewähltem Umfang – unter anderem:

  • Feuer, einschließlich Rauch- und Verrußungsschäden
  • Leitungswasser bei bestimmungswidrigem Austritt
  • Sturm und Hagel, auch mit Folgeschäden durch eindringendes Regenwasser
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus, inkl. Ersatz für gestohlenes Inventar und Reparaturkosten
  • Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck oder Erdrutsch

Im Schadenfall leistet die Inhaltsversicherung zum Beispiel:

  • Ersatz beschädigter oder zerstörter Gegenstände – in der Regel zum Neuwert
  • Übernahme von Aufräum- und Abbruchkosten, inklusive Entsorgung von z. B. kontaminiertem Sondermüll
  • Bewegungs- und Schutzkosten für unversehrtes Inventar, das vorübergehend entfernt oder geschützt werden muss

In Kombination mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung lassen sich zusätzlich fortlaufende Kosten und entgangene Gewinne absichern, solange der Betrieb infolge eines versicherten Schadens stillsteht. Die Versicherungssumme richtet sich dabei nach dem Neuwert des gesamten Inventars und wird individuell festgelegt.

Mit dieser Absicherung bleibt der Betrieb auch nach einem Schaden handlungsfähig – und wichtige Projekte können schneller wieder anlaufen.

Schadenbeispiele

Einbruchdiebstahl im Bürocontainer

Eines Nachts brechen Unbekannte in die Bürocontainer auf einer Baustelle ein. Sie entwenden insbesondere Laptops sowie teure Messgeräte. Die für diese Räume abgeschlossene Geschäftsinhaltsversicherung erstattet den Neuwert der gestohlenen elektronischen Geräte in Höhe von mehr als 10.000 Euro.

Folgenreiches Missgeschick

Ein Mitarbeiter Ihrer Firma will eine Glühbirne wechseln. Er kippt mit der Leiter und beschädigt die Sprinkleranlage, die dadurch ausgelöst wird. Das Wasser verursacht am Großteil der Büroelektronik Kurzschlüsse sowie Schäden am Mobiliar. In der Folge muss nahezu alles neu angeschafft werden. Der Schaden wird auf 85.000 Euro geschätzt und der Geschäftsinhalts- und Elektronikversicherung übernommen.

Elektronikversicherung für Kanalsanierungs­­unternehmen – Schutz für sensible Technik und Messgeräte

Ob TV-Inspektionskameras, Ortungssysteme, Dichtheitsprüfgeräte, Dokumentations-Workstations, Server oder mobile Endgeräte – in der Kanalsanierung hängt vieles von einer reibungslos funktionierenden technischen Infrastruktur ab. Ein Ausfall durch Bedienungsfehler, Diebstahl oder Feuchtigkeit kann nicht nur Projekte verzögern, sondern auch hohe Reparatur- oder Ersatzkosten verursachen.

Die Elektronikversicherung schützt gezielt diese wertvolle Technik und geht dabei deutlich über den Umfang einer klassischen Inhaltsversicherung hinaus.

Versichert sind unter anderem:

  • Schäden durch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Ungeschicklichkeit oder vorsätzliches Handeln Dritter
  • Zerstörung oder Beschädigung durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Rauch oder Ruß
  • Schäden durch Wasser, Feuchtigkeit, Sturm, Frost oder Überschwemmung
  • Kurzschluss, Überspannung oder Überstrom
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung

Auch Bewegungsrisiken – etwa beim Transport empfindlicher Geräte zwischen Einsatzorten – lassen sich absichern. Abgedeckt sind sowohl stationäre als auch mobile Geräte, darunter:

  • TV-Inspektions- und Kameratechnik
  • Mess- und Prüftechnik für Kanal- und Rohrsysteme
  • Daten- und Kommunikationstechnik
  • Fest installierte Datenträger und Speicherlösungen

Im Schadenfall werden – je nach Vereinbarung – Reparaturkosten oder der Neuwert ersetzt, inklusive möglicher Transport- und Aufräumkosten. Grundlage für die Versicherungssumme ist der Neuwert der Geräte, ergänzt um Montagekosten. Damit keine Unterversicherung entsteht, sollte der Wert regelmäßig geprüft und angepasst werden.

Für Kanalsanierungsunternehmen ist die Elektronikversicherung ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Absicherung, sorgt für einen störungsfreien Ablauf und den Schutz der Investitionen in hochwertige Technik.

Schadenbeispiele

Sommergewitter

Während eines Sommergewitters schlägt ein Blitz in die benachbarte Freileitung ein. Die daraus resultierende Überspannung beschädigt den Server und diverse Arbeitsstationen Ihres Büros. Die Schadenhöhe an der Hardware wird auf 3.500 € geschätzt; weitere 1.500 € sind nötig, um die Rechner neu einzurichten. Beides ist durch die Elektronikversicherung abgedeckt.

Folgenreiches Missgeschick

Ein Mitarbeiter Ihrer Firma will eine Glühbirne wechseln. Er kippt mit der Leiter und beschädigt die Sprinkleranlage, die dadurch ausgelöst wird. Das Wasser verursacht am Großteil der Büroelektronik Kurzschlüsse. In der Folge muss nahezu alles neu angeschafft werden. Der Schaden wird auf 85.000 Euro geschätzt und vom Versicherer bezahlt.

Überflutung des Firmenkellers

Bedingt durch schwere und langanhaltende Niederschläge wird das Kanalsystem völlig überlastet. Die Wassermassen können nicht schnell genug abfließen und gelangen in die Kellerschächte Ihrer Firma, wo sie Ihre Server sowie dort gelagerte Waren beschädigen bzw. zerstören. Die Geschäftsinhalts- und Elektronikversicherung deckt die Kosten für Aufräumarbeiten und Reparatur bzw. Ersatz ab.

Cybercrime – eine reale Gefahr für Unternehmen jeder Größe

Cyberkriminalität zählt heute zu den am schnellsten wachsenden Bedrohungen weltweit und betrifft längst nicht mehr nur große Konzerne. Auch kleine und mittelständische Unternehmen geraten zunehmend ins Visier digitaler Angriffe. Ob Datendiebstahl, Erpressung, Hacking oder der Verlust sensibler Informationen: Die Risiken sind vielfältig und die Schäden gravierend.

Typische Gefahren sind:

  • Sicherheitsverletzungen und Datenschutzverstöße
  • Virenangriffe und digitale Sabotage
  • Fehler oder unbefugte Handlungen von Mitarbeitenden
  • Identitätsdiebstahl
  • Telefonhacking
  • Verlust vertraulicher Unternehmens- oder Kundendaten

Die finanziellen Folgen solcher Angriffe können schnell in die Zehntausende gehen und bringen oft einen Reputationsschaden mit sich. Eine Cyber-Risk-Versicherung bietet gezielten Schutz: Sie übernimmt nicht nur zahlreiche Eigenschäden, sondern sichert Ihnen im Ernstfall auch schnelle, professionelle Unterstützung. So lassen sich Schäden begrenzen und der Geschäftsbetrieb zügig wiederherstellen.

Denn Cybercrime kann jeden treffen – und Vorsorge ist der beste Schutz.

Schadenbeispiele

IT-System lahmgelegt

Per E-Mail gelangt Schadsoftware in Ihr Büronetzwerk. Sie verschlüsselt sämtliche Projektdaten und Programme. Partnerunternehmen des Versicherers kümmern sich sofort um die Eindämmung des Schadens. Dennoch können Ihre Mitarbeiter mehrere Tage nicht arbeiten und ein wichtiges Planungsprojekt gerät in Verzug. Der Versicherer trägt die Kosten für die Wiederherstellung des IT-Systems, die technische Optimierung und Überstunden der Belegschaft zur Aufarbeitung des Rückstands – insgesamt 19.000 Euro.

Telefonhacking

Unbekannte hacken an einem Freitagabend Ihre Telefonanlage und wählen sich bei kostenpflichtigen Hotlines ein. Dies fällt erst im Laufe des Montags auf, bis dahin sind 2.800 Euro an Telefongebühren aufgelaufen. Die Kosten sind über die Premium-Cyberversicherung abgedeckt.

Mailbombenangriff

Ein Callcenter wickelt u.a. für eine Direktbank die Kunden-, Telefon- und Mail-Hotline ab (First-Level). Ein Kunde der Bank startet aus Ärger über eine Anlageempfehlung eine Mailbombe, die aber natürlich beim Callcenter „einschlägt“ und die Mailkommunikation dort lahmlegt. Es vergehen zwei Tage, in denen keinerlei Mails beantwortet werden können. Es entstehen Kosten für die Untersuchung und Überstunden der Belegschaft zur Aufarbeitung des Rückstands.

DDoS-Attacke

Ein Architekt erarbeitet und teilt seine Projektskizzen in einem Online Ordner. Dieser wird angegriffen und ist nicht mehr verfügbar. Er und seine Kunden/Partner können nicht mehr darauf zugreifen.

Laptop verloren

Der Mitarbeiter eines Ingenieurbüros verliert seinen unverschlüsselten Laptop mit sensiblen Kundendaten in der Bahn. Gemäß Bundesdatenschutzgesetz müssen nun alle betroffenen Kunden über den Verlust informiert werden.

Zerstörung durch Virus

Ein Auszubildender einer Werbeagentur nutzt seine Mittagspause dazu, im Betrieb einen Film herunterzuladen. Diesen legt er auf dem Firmenserver ab, wo ihn sich auch zwei Kollegen kopieren. Die Datei war mit einem Virus versehen, der beim Aufruf des Films die Computer befällt und sich über das Firmennetzwerk verbreitet. Der Virus löscht eine ganze Reihe von Dateien unwiederbringlich. Die Arbeit, die in diese Kundenaufträge investiert wurde, ist verloren – trotz angeordneter Überstunden können nicht alle Abgabetermine eingehalten werden. Es entstehen Kosten für die Forensik, technische Optimierung, Schadenersatzforderungen der Kunden, Kunden wandern ab und das Image der Firma hat schweren Schaden genommen.

D&O-Versicherung – zum Schutz des Privatvermögens

Die D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance), im Deutschen als Manager- oder Organhaftpflichtversicherung bekannt, stammt ursprünglich aus dem angloamerikanischen Raum. Sie dient dem Schutz des Privatvermögens von Entscheidungsträgern wie Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten sowie weiteren Organen juristischer Personen, z. B. auch in Vereinen oder Genossenschaften.

Gerade in der Bau- und Planungsbranche – mit ihrer hohen Komplexität, engen Haftungsketten und einer Vielzahl von Projektbeteiligten – sind verantwortliche Personen einem besonderen Haftungsrisiko ausgesetzt. Dies betrifft nicht nur große, sondern auch mittelgroße und kleinere Unternehmen. Denn die Geschäftsleitung trägt die volle Verantwortung für sämtliche wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Entscheidungen – und haftet im Fall eines Fehlers mit dem privaten Vermögen.

Eine D&O-Versicherung deckt unter anderem folgende Risiken ab:

  • Schadenersatzansprüche gegen Geschäftsführer, Vorstände oder leitende Angestellte – zum Beispiel durch das eigene Unternehmen, durch das Finanzamt, Banken, Projektpartner, Lieferanten oder andere Gläubiger.
  • Pflichtverletzungen im Rahmen der Organverantwortung, selbst wenn diese lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruhen – also etwa durch fehlerhafte Vertragsgestaltung, Fristversäumnisse, unzureichende Kontrolle oder mangelnde Informationspflicht.

Für Kanalsanierungsunternehmen bietet die D&O-Versicherung somit einen elementaren Baustein in der Risikovorsorge, um Unternehmer und Führungskräfte in ihrer täglichen Verantwortung abzusichern und gleichzeitig das Unternehmen vor kostspieligen Auseinandersetzungen zu schützen.

Schadenbeispiele

Der Fehleinkauf

Der Geschäftsführer eines Ingenieurbüros kauft Hard- und Software ein, welche überdimensioniert und überteuert ist. Die Gesell­schafter verlangen Schaden­sersatz in Höhe des sinnlosen Teils der Anschaffungs­kosten.

Nicht aufgepasst

Der Geschäftsführer eines Baubetriebes versäumt eine Option zur Verlängerung des Pachtvertrages für das Bürogebäude zu den bisherigen Konditionen. Der Verpächter stimmt einer Verlängerung daraufhin nur unter höheren Kosten zu. Die Gesellschafter beschließen daraufhin den Geschäftsführer auf die Mehrkosten zu verklagen.

Die Steuerfalle

Ein Unternehmen mit zwei gleichberechtigten Geschäftsführern führt über einige Monate keine Umsatzsteuer ab. Das Unternehmen trennt sich von einem der beiden Geschäftsführer. Der weiterhin angestellte Geschäftsführer, welcher nicht für die Abführung der Steuern zuständig war, wird kurze Zeit später durch das Finanzamt persönlich für die ausstehende Umsatzsteuer in Anspruch genommen.

Firmenrechtsschutz­­versicherung für Kanalsanierungs­­unternehmen – Sicherheit im Streitfall

Rechtliche Auseinandersetzungen sind auch in der Kanalsanierung längst Teil des Arbeitsalltags. Ob Konflikte mit Auftraggebern wegen Abnahme und Mängeln, Streitigkeiten mit Mitarbeitenden, Auseinandersetzungen mit Behörden oder Fragen zum Datenschutz: Der Weg vor Gericht kann – egal, ob als Kläger oder Beklagter – schnell teuer werden.

Eine Firmenrechtsschutzversicherung schützt vor den finanziellen Folgen solcher Streitigkeiten und ergänzt den passiven Schutz der Berufshaftpflicht um aktive Unterstützung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

Versichert sind unter anderem:

  • Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
  • Gerichtskosten inkl. Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige
  • Übernahme der Kosten des Prozessgegners, sofern eine gesetzliche Verpflichtung besteht

Die Selbstbeteiligung ist je nach Versicherer frei wählbar. Versichert ist nicht nur die Unternehmensleitung, sondern auch das Büro und alle Mitarbeitenden im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit. So entsteht ein wirksamer Schutz vor hohen Kosten, unabhängig davon, ob es sich um Auseinandersetzungen mit Behörden, Auftraggebern, Wettbewerbern oder Dritten handelt.

Im Gegensatz zu einer privaten Rechtsschutzversicherung, die viele unternehmerische Risiken ausschließt, ist die Firmenrechtsschutzversicherung speziell auf die Anforderungen der Branche zugeschnitten. Für Kanalsanierungsbetriebe lassen sich zudem branchenspezifische Zusatzbausteine integrieren, etwa der Vertrags- und Honorarrechtsschutz, der bei unberechtigten Kürzungen oder Zahlungsverweigerungen hilft, Honorare einzufordern.

Typische versicherte Leistungsarten:

  • Arbeitsrecht
  • Steuerrecht
  • Sozialgerichtliche Verfahren
  • Strafrecht
  • Schadenersatzansprüche
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Datenschutz-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz

Erweiterungen wie Privat-, Verkehrs- oder Immobilienrechtsschutz sowie Forderungsmanagement durch spezialisierte Dienstleister sorgen auf Wunsch für noch umfassendere Absicherung.

Eine Firmenrechtsschutzversicherung schafft klare Verhältnisse und stellt sicher, dass im Ernstfall die eigenen Interessen konsequent und finanziell abgesichert vertreten werden.

Schadenbeispiele

Steuer-Rechtsschutz - die Betriebsprüfung

Das Finanzamt führt in Ihrem Unternehmen eine Betriebsprüfung durch und bemängelt dabei fehlerhafte Aufwandsrückstellungen. Im Ergebnis ergibt sich eine Nachforderung. Sie können die Entscheidung nicht nachvollziehen und schalten nach dem Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer einen Anwalt ein. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die Ihnen durch den Prozess entstehen.

Streit um ein Arbeitszeugnis

Ein ehemaliger Mitarbeiter Ihres Büros ist mit seinem Arbeitszeugnis nicht einverstanden und verklagt Sie. Die Firmen-Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten für Anwalt und Gerichtsverfahren.

Verleumdung durch Mitbewerber

Der Inhaber eines konkurrierenden Architekturbüros verbreitet verleumderische Behauptungen über Sie im Internet. Sie wehren sich, klagen auf Unterlassung und verlangen zusätzlich Schadenersatz. Sämtliche gerichtliche Kosten sind durch die Firmen-Rechtsschutzversicherung abgedeckt, so dass Sie mit der Klage kein Kostenrisiko eingehen.

Maschinenversicherung – Wer regelmäßig in Maschinen investiert, sollte auch in deren zuverlässigen Schutz investieren.

Eine Maschinenversicherung sichert Kanalsanierungsunternehmen umfassend gegen Schäden an stationären und mobilen Arbeitsgeräten ab. Im Gegensatz zur klassischen Sachversicherung deckt sie nicht nur Schäden durch Feuer, Sturm oder Diebstahl, sondern bietet weitreichenden Schutz für nahezu alle unvorhergesehenen Risiken im laufenden Betrieb. Gerade bei teuren oder häufig genutzten Maschinen ist eine solche Absicherung oft existenziell.

Versichert sind unter anderem:

  • Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit
  • Technische Störungen
  • Naturgewalten
  • Vorsätzliche Beschädigung durch Dritte
  • Feuer und Diebstahl bei fahrbaren Geräten

Eine passende Maschinenversicherung sorgt dafür, dass der Betrieb auch im Schadensfall ohne lange Ausfallzeiten oder finanzielle Einbußen weiterlaufen kann.

Schadenbeispiele

Maschinen­schaden

Bei einer CNC-Drehmaschine kam es aufgrund eines Programmierfehlers zu einer Kollision zwischen dem rotierenden Spannfutter und dem Werkzeugrevolver.

Diebstahl einer Groß­maschine

Ein Saug- und Spülfahrzeug bleibt über das Wochenende auf der Baustelle in einem Industriegebiet stehen. Am Montag stellen Mitarbeiter den Diebstahl der gesamten Anlage fest.

Überlastung einer Arbeits­maschine

Beim Heben einer schweren Last im Grenzbereich des zulässigen Gewichtes bricht der vorderste Teil des Teleskoparms eines Autokranes.

Mutwillige Zerstörung einer Maschine

Einem Mitarbeiter wurde gekündigt. Aus Frust und Verzweiflung führte dieser mutwillig an einer Fräsmaschine einen Totalschaden herbei

Montageversicherung – Damit alles sicher funktioniert

Montage, Aufbau und Probebetrieb technischer Anlagen und Maschinen bergen zahlreiche Risiken. Ob Hersteller, Lieferant oder Montagefirma, überall ist ein reibungsloser Ablauf entscheidend. Doch selbst bei größter Sorgfalt lassen sich Fehler und unvorhersehbare Ereignisse nicht vollständig ausschließen.

Konstruktions-, Material- oder Montagefehler können Schäden verursachen. Hinzu kommen Gefahren durch höhere Gewalt wie Sturm oder Überschwemmung, Feuer, Diebstahl oder mutwillige Beschädigung. Auch Unfallschäden, Verluste und Betriebsschäden an der Montageausrüstung zählen zu den Risiken, die bereits erbrachte Leistungen gefährden können.

Eine umfassende Montageversicherung schützt vor genau diesen unkalkulierbaren Belastungen. Sie bietet Sicherheit, bevor aus einem einzelnen Zwischenfall ein großer Schaden wird.

Versichert sind unter anderem:

  • Konstruktions-, Material- oder Montagefehler
  • Höhere Gewalt (z. B. Sturm, Überschwemmung)
  • Diebstahl
  • Unfallschäden und Verluste
  • Betriebsschäden an der Montageausrüstung

Schadenbeispiele

Montagefehler

Bei der Montage einer Turbine in einem Wasserkraftwerk wurde eine Dichtung zu stark angezogen. Die Folge: Beim Probebetrieb entwickelte sich ein Hitzestau, der zu einem Brand führte.

Arbeitsunfall

Während der Montage eines Logistiklagers durchbricht ein Regalförderfahrzeug ungebremst die Gebäudehülle. Es entstand ein erheblicher Schaden am Gebäude, am Regalförderfahrzeug und an der Konstruktion des Lagers.

Diebstahl

Nach dem Einsetzen eines Blockheizkraftwerkes in eine Biogasanlage wurde dieses nachts entwendet (Auftragsdiebstahl) und das ebenfalls montierte Rührwerk erheblich beschädigt.

Kfz-Versicherung – Mobilität für Unternehmen jeder Größe zuverlässig absichern

Firmenfahrzeuge zählen in vielen Betrieben zu den zentralen Arbeitsmitteln – ob Pkw, Transporter oder Lkw. Ohne Mobilität lässt sich der geschäftliche Alltag kaum aufrechterhalten. Umso wichtiger ist es, im Schadensfall schnell reagieren und finanziellen Belastungen effektiv vorbeugen zu können. Eine leistungsstarke Kraftfahrzeugversicherung bietet hierfür den passenden Schutz.

Versichert sind unter anderem:

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch eines Fahrzeugs entstehen
  • Diebstahl, Raub oder Entwendung von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen
  • Elementarschäden wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Brand oder Explosion
  • Schäden durch Wildunfälle, Marderbiss oder mutwillige Beschädigung durch Dritte
  • Selbstverschuldete Unfälle
  • Zusatzleistungen wie Pannen- und Unfallhilfe, Abschlepp- oder Hotelkosten

Je nach Anbieter und Vertragsgestaltung lassen sich weitere Risiken absichern – individuell abgestimmt auf den Fuhrpark und die Anforderungen des Unternehmens.

Fällt ein Fahrzeug aus, ist schnelles Handeln gefragt. Eine gut aufgestellte Kfz-Versicherung minimiert Ausfallzeiten und sorgt dafür, dass der Betrieb mobil bleibt.

Schadenbeispiele

Verkehrsunfall

Herr R. kam bei Glatteis mit seinem Pkw ins Schleudern. Unglücklicherweise hat er dabei einen anderen Pkw gerammt, wodurch die Türen der Beifahrerseite stark verbeult wurden. Diese mussten ausgebeult und neu lackiert werden. Der Schaden am Fahrzeug des Geschädigten wurde auf ca. 8.000 € geschätzt. Die Regulierung hat die Kfz-Haftpflichtversicherung von Herrn R. übernommen. Für die Reparatur seines eigenen Fahrzeuges musste er 2.500 € bezahlen. Da er keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte, musste er die Rechnung aus seiner eigenen Tasche zahlen.

Wildunfall

Gerade im Frühjahr und im Herbst in den Morgenstunden ist es sehr gefährlich durch Waldgebiete zu fahren. Plötzlich läuft ein Reh auf die Fahrbahn und man kann nicht mehr rechtzeitig bremsen. In diesem Fall zahlt die Teilkasko-Versicherung den Schaden am Fahrzeug.

Glasbruch

Herr T. fuhr mit seinem Dienstwagen durch eine Baustelle. Ein vorausfahrendes Fahrzeug schleuderte ihm einen Stein auf die Windschutzscheibe. Die Scheibe reißt. Der Schaden wurde auf ca. 450 € geschätzt.

Diebstahl

Der Lkw-Fahrer, Herr K., steuert für eine vorgeschriebene Pause eine Raststätte an und parkte seinen Lkw in einer Parkbucht. Er geht in die Raststätte um sich frisch zu machen und etwas zu essen. Als er wieder zu seinem Lkw gehen will, entdeckt er, dass das Fahrzeug gestohlen wurde. Er informiert sofort die Polizei, jedoch blieb die Fahndung erfolglos. Sattelschlepper und Auflieger hatten einen Zeitwert von zusammen 175.000 €, der durch die Teilkasko-Versicherung erstattet wurde.