Wir versichern das Bauhaupt- und Baunebengewerbe.
Mit Sicherheit.

Wir sind die pisa bpa Versicherungsmakler GmbH

Im Bauhaupt- und Baunebengewerbe gehören das Arbeiten unter erschwerten Bedingungen sowie hohe finanzielle Risiken zum Alltag. Ob auf der Baustelle, im Lager oder im direkten Kundenkontakt: Schäden an Personen, Objekten oder Maschinen lassen sich trotz größter Sorgfalt nie ganz ausschließen. Auch Forderungsausfälle und rechtliche Auseinandersetzungen belasten viele Betriebe zusätzlich. Ein professioneller Versicherungsschutz ist deshalb nicht nur Pflicht, sondern auch ein aktiver Beitrag zur Stabilität des Unternehmens.

Die Anforderungen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe unterscheiden sich je nach Gewerk, Unternehmensgröße und Projektstruktur erheblich. Entsprechend wichtig ist eine passgenaue Absicherung – vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum überregional tätigen Generalunternehmer. Eine fundierte Risikoanalyse bildet die Grundlage für jedes Angebot.

Als spezialisierter Versicherungsmakler mit Fokus auf Bau- und Planungsunternehmen bieten wir maßgeschneiderte Konzepte, die genau auf den Bedarf vor Ort abgestimmt sind. Dank langjähriger Erfahrung und branchenspezifischer Rahmenverträge stehen auch für komplexe Risiken attraktive Konditionen und umfassende Leistungen zur Verfügung.

Betriebshaftpflicht­­versicherung für das Baugewerbe – Zuverlässiger Schutz für alltägliche Risiken auf der Baustelle

Im Bauhaupt- und Baunebengewerbe gehört der direkte Kontakt mit Dritten – Auftraggebern, Passanten oder Subunternehmern – zum Alltag. Entsprechend hoch ist das Risiko, durch betriebliche Tätigkeiten Personen- oder Sachschäden zu verursachen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist deshalb unverzichtbar: Sie schützt den Betrieb und alle Mitarbeitenden vor den finanziellen Folgen berechtigter Schadenersatzforderungen – und wehrt unberechtigte Ansprüche konsequent ab.

Versichert sind unter anderem:

  • Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden, verursacht durch betriebliche Tätigkeiten
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Arbeitsmaschinen, Geräten und Fahrzeugen
  • Kosten für den Austausch von Schließanlagen bei Schlüsselverlust
  • Kosten für die gerichtliche Abwehr von Werklohnkürzungen, wenn Auftraggeber angebliche Haftpflichtschäden geltend machen

Die Deckungssummen betragen in der Regel mindestens 3 Millionen Euro pauschal und sind damit ausreichend für Personen-, Sach-, Vermögens-, Bearbeitungs- und Leitungsschäden bemessen. Der Versicherer übernimmt neben der Schadenregulierung auch die rechtliche Prüfung der Haftungsfrage sowie die vollständige Schadenabwicklung.

Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung lässt sich das unternehmerische Risiko im Baualltag klar begrenzen. Sie ist ein elementarer Baustein für rechtliche Sicherheit und wirtschaftliche Stabilität.

Bauleistungs­­versicherung – Sicherheit während der gesamten Bauphase und umfassender Schutz bei unvorhersehbaren Schäden

Bauprojekte sind zahlreichen Risiken ausgesetzt – von Wetterextremen über Vandalismus bis zu Diebstahl. Die Bauleistungsversicherung schützt Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes von der Einrichtung der Baustelle bis zur Abnahme vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Schäden an Bauleistungen, Baustoffen und Bauteilen.

Versichert sind unter anderem:

  • Beschädigungen und Zerstörungen an bereits erbrachten Bauleistungen
  • Schäden durch ungewöhnliche Naturereignisse, z. B. Hochwasser, Sturm oder Frost
  • Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Luftfahrzeugabstürze
  • Vandalismus durch unbekannte Dritte
  • Diebstahl fest mit dem Bau verbundenen Bauteile
  • Wasserschäden durch Grundwasser oder übertretende Gewässer

Je nach Ausgestaltung übernimmt die Bauleistungsversicherung alle unvorhergesehenen Schäden, auch unabhängig davon, wer sie verursacht hat. Damit lässt sich das finanzielle Risiko während der Bauausführung deutlich reduzieren. Die Police ergänzt damit die Betriebshaftpflichtversicherung ideal und sorgt für finanzielle Sicherheit auf der Baustelle.

Inhaltsversicherung für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe

Die Geschäftsinhaltsversicherung, auch als Inhalts- oder gewerbliche Hausratversicherung bezeichnet, gehört zu den grundlegenden Absicherungen für Architekten. Versichert sind dabei sämtliche beweglichen Gegenstände des Unternehmens, wie Büroeinrichtung, technische Geräte, elektronische Planungssoftware, Modelle oder Materialien.

Ein Schaden an der Büroausstattung – etwa durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Naturereignisse – kann nicht nur hohe Sachkosten verursachen, sondern auch zu einer temporären Betriebsunterbrechung führen. Löhne, Miete und laufende Fixkosten fallen weiter an, während Projekte stagnieren. Gerade bei technisch aufwendigen oder personalintensiven Planungsbüros besteht ein hohes Betriebsrisiko, wenn die Infrastruktur ausfällt.

Die Geschäftsinhaltsversicherung deckt, abhängig vom gewählten Versicherungsumfang, unter anderem folgende Gefahren ab:

  • Feuer, einschließlich Rauch- und Verrußungsschäden
  • Leitungswasser, bei bestimmungswidrigem Austritt
  • Sturm und Hagel, einschließlich Folgeschäden durch eindringendes Regenwasser
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus, inklusive Inventarersatz und Reparaturkosten
  • Naturgefahren, z. B. Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck oder Erdrutsch

Im Schadenfall übernimmt die Versicherung:

  • den Ersatz beschädigter oder zerstörter Sachen, in der Regel zum Neuwert (bei stark abgenutztem Inventar ggf. zum Zeitwert),
  • Aufräum- und Abbruchkosten, einschließlich Entsorgung von z. B. brandschädlichem Sondermüll,
  • Bewegungs- und Schutzkosten für unversehrtes Inventar, das vorübergehend entfernt oder geschützt werden muss.

In Kombination mit einer separat abgeschlossenen Betriebsunterbrechungsversicherung können zusätzlich auch fortlaufende Kosten sowie entgangene Gewinne abgesichert werden, solange der Geschäftsbetrieb infolge eines versicherten Schadens stillsteht.

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert des gesamten Inventars am Versicherungsort und ist individuell festzulegen. Je nach Versicherer und Tarif besteht die Möglichkeit, den Umfang der versicherten Gefahren flexibel zu gestalten oder optional zu erweitern.

Schadenbeispiele

Einbruch in Büroräumen

In der Nacht brechen Unbekannte in im Erdgeschoss gelegene Büroräume ein und entwenden Hardware. Die Geschäftsinhaltsversicherung erstattet den Neuwert der gestohlenen Geräte.

Folgenreiches Missgeschick

Ein Mitarbeiter Ihrer Firma will eine Glühbirne wechseln. Er kippt mit der Leiter und beschädigt die Sprinkleranlage, die dadurch ausgelöst wird. Das Wasser verursacht am Großteil der Büroelektronik Kurzschlüsse sowie Schäden am Mobiliar. In der Folge muss nahezu alles neu angeschafft werden. Der Schaden wird auf 85.000 Euro geschätzt und der Geschäftsinhalts- und Elektronikversicherung übernommen.

Elektronikversicherung für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe – Schutz für technische Arbeitsgrundlagen

Ob Mess- und Prüfgeräte, CAD-Workstations, Server oder mobile Endgeräte – moderne Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes sind auf eine funktionierende technische Infrastruktur angewiesen. Elektronische Geräte bilden die Basis vieler Arbeitsprozesse. Ein plötzlicher Ausfall durch Bedienungsfehler, Diebstahl oder Feuchtigkeit kann nicht nur den Arbeitsfluss unterbrechen, sondern auch hohe Ersatzkosten verursachen.

Die Elektronikversicherung sichert diese Risiken gezielt ab und bietet umfassenden Schutz für technische Anlagen und Geräte – deutlich über den Umfang einer klassischen Inhaltsversicherung hinaus.

Versichert sind unter anderem:

  • Schäden durch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
  • Zerstörung oder Beschädigung durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Rauch oder Ruß
  • Wasser, Feuchtigkeit, Sturm, Frost oder Überschwemmung
  • Kurzschluss, Überspannung, Überstrom
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung

Auch Bewegungsrisiken – etwa beim Transport der Geräte zur Baustelle – lassen sich absichern. Abgedeckt sind sowohl stationäre als auch mobile Geräte, darunter:

  • Daten- und Kommunikationstechnik
  • Mess- und Prüftechnik
  • Bild-, Ton- und Bürotechnik
  • Fest installierte Datenträger wie Festplatten und Speicherlösungen

Im Schadenfall übernimmt der Versicherer in der Regel die Reparaturkosten oder den Neuwert der betroffenen Technik – je nach Vereinbarung auch Transport- und Aufräumkosten. Grundlage für die Versicherungssumme ist der Neuwert der Geräte, ergänzt um Montagekosten. Um Unterversicherung zu vermeiden, sollte der Wert regelmäßig überprüft und angepasst werden.

Für Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes ist die Elektronikversicherung ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Sicherheitskonzepts und unverzichtbar für den reibungslosen Ablauf und den Schutz der eigenen Investitionen in hochwertige Technik.

Schadenbeispiele

Sommergewitter

Während eines Sommergewitters schlägt ein Blitz in die benachbarte Freileitung ein. Die daraus resultierende Überspannung beschädigt den Server und diverse Arbeitsstationen Ihres Büros. Die Schadenhöhe an der Hardware wird auf 3.500 € geschätzt; weitere 1.500 € sind nötig, um die Rechner neu einzurichten. Beides ist durch die Elektronikversicherung abgedeckt.

Folgenreiches Missgeschick

Ein Mitarbeiter Ihrer Firma will eine Glühbirne wechseln. Er kippt mit der Leiter und beschädigt die Sprinkleranlage, die dadurch ausgelöst wird. Das Wasser verursacht am Großteil der Büroelektronik Kurzschlüsse. In der Folge muss nahezu alles neu angeschafft werden. Der Schaden wird auf 85.000 Euro geschätzt und vom Versicherer bezahlt.

Überflutung des Firmenkellers

Bedingt durch schwere und langanhaltende Niederschläge wird das Kanalsystem völlig überlastet. Die Wassermassen können nicht schnell genug abfließen und gelangen in die Kellerschächte Ihrer Firma, wo sie Ihre Server sowie dort gelagerte Waren beschädigen bzw. zerstören. Die Geschäftsinhalts- und Elektronikversicherung deckt die Kosten für Aufräumarbeiten und Reparatur bzw. Ersatz ab.

Cybercrime – eine reale Gefahr für Unternehmen jeder Größe

Cyberkriminalität zählt heute zu den am schnellsten wachsenden Bedrohungen weltweit und betrifft längst nicht mehr nur große Konzerne. Auch kleine und mittelständische Unternehmen geraten zunehmend ins Visier digitaler Angriffe. Ob Datendiebstahl, Erpressung, Hacking oder der Verlust sensibler Informationen: Die Risiken sind vielfältig und die Schäden gravierend.

Typische Gefahren sind:

  • Sicherheitsverletzungen und Datenschutzverstöße
  • Virenangriffe und digitale Sabotage
  • Fehler oder unbefugte Handlungen von Mitarbeitenden
  • Identitätsdiebstahl
  • Telefonhacking
  • Verlust vertraulicher Unternehmens- oder Kundendaten

Die finanziellen Folgen solcher Angriffe können schnell in die Zehntausende gehen und bringen oft einen Reputationsschaden mit sich. Eine Cyber-Risk-Versicherung bietet gezielten Schutz: Sie übernimmt nicht nur zahlreiche Eigenschäden, sondern sichert Ihnen im Ernstfall auch schnelle, professionelle Unterstützung. So lassen sich Schäden begrenzen und der Geschäftsbetrieb zügig wiederherstellen.

Denn Cybercrime kann jeden treffen – und Vorsorge ist der beste Schutz.

Schadenbeispiele

IT-System lahmgelegt

Per E-Mail gelangt Schadsoftware in Ihr Büronetzwerk. Sie verschlüsselt sämtliche Projektdaten und Programme. Partnerunternehmen des Versicherers kümmern sich sofort um die Eindämmung des Schadens. Dennoch können Ihre Mitarbeiter mehrere Tage nicht arbeiten und ein wichtiges Planungsprojekt gerät in Verzug. Der Versicherer trägt die Kosten für die Wiederherstellung des IT-Systems, die technische Optimierung und Überstunden der Belegschaft zur Aufarbeitung des Rückstands – insgesamt 19.000 Euro.

Telefonhacking

Unbekannte hacken an einem Freitagabend Ihre Telefonanlage und wählen sich bei kostenpflichtigen Hotlines ein. Dies fällt erst im Laufe des Montags auf, bis dahin sind 2.800 Euro an Telefongebühren aufgelaufen. Die Kosten sind über die Premium-Cyberversicherung abgedeckt.

Mailbombenangriff

Ein Callcenter wickelt u.a. für eine Direktbank die Kunden-, Telefon- und Mail-Hotline ab (First-Level). Ein Kunde der Bank startet aus Ärger über eine Anlageempfehlung eine Mailbombe, die aber natürlich beim Callcenter „einschlägt“ und die Mailkommunikation dort lahmlegt. Es vergehen zwei Tage, in denen keinerlei Mails beantwortet werden können. Es entstehen Kosten für die Untersuchung und Überstunden der Belegschaft zur Aufarbeitung des Rückstands.

DDoS-Attacke

Ein Architekt erarbeitet und teilt seine Projektskizzen in einem Online Ordner. Dieser wird angegriffen und ist nicht mehr verfügbar. Er und seine Kunden/Partner können nicht mehr darauf zugreifen.

Laptop verloren

Der Mitarbeiter eines Ingenieurbüros verliert seinen unverschlüsselten Laptop mit sensiblen Kundendaten in der Bahn. Gemäß Bundesdatenschutzgesetz müssen nun alle betroffenen Kunden über den Verlust informiert werden.

Zerstörung durch Virus

Ein Auszubildender einer Werbeagentur nutzt seine Mittagspause dazu, im Betrieb einen Film herunterzuladen. Diesen legt er auf dem Firmenserver ab, wo ihn sich auch zwei Kollegen kopieren. Die Datei war mit einem Virus versehen, der beim Aufruf des Films die Computer befällt und sich über das Firmennetzwerk verbreitet. Der Virus löscht eine ganze Reihe von Dateien unwiederbringlich. Die Arbeit, die in diese Kundenaufträge investiert wurde, ist verloren – trotz angeordneter Überstunden können nicht alle Abgabetermine eingehalten werden. Es entstehen Kosten für die Forensik, technische Optimierung, Schadenersatzforderungen der Kunden, Kunden wandern ab und das Image der Firma hat schweren Schaden genommen.

D&O-Versicherung – zum Schutz des Privatvermögens

Die D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance), im Deutschen als Manager- oder Organhaftpflichtversicherung bekannt, stammt ursprünglich aus dem angloamerikanischen Raum. Sie dient dem Schutz des Privatvermögens von Entscheidungsträgern wie Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten sowie weiteren Organen juristischer Personen, z. B. auch in Vereinen oder Genossenschaften.

Gerade in der Bau- und Planungsbranche – mit ihrer hohen Komplexität, engen Haftungsketten und einer Vielzahl von Projektbeteiligten – sind verantwortliche Personen einem besonderen Haftungsrisiko ausgesetzt. Dies betrifft nicht nur große, sondern auch mittelgroße und kleinere Unternehmen. Denn die Geschäftsleitung trägt die volle Verantwortung für sämtliche wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Entscheidungen – und haftet im Fall eines Fehlers mit dem privaten Vermögen.

Eine D&O-Versicherung deckt unter anderem folgende Risiken ab:

  • Schadenersatzansprüche gegen Geschäftsführer, Vorstände oder leitende Angestellte – zum Beispiel durch das eigene Unternehmen, durch das Finanzamt, Banken, Projektpartner, Lieferanten oder andere Gläubiger.
  • Pflichtverletzungen im Rahmen der Organverantwortung, selbst wenn diese lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruhen – also etwa durch fehlerhafte Vertragsgestaltung, Fristversäumnisse, unzureichende Kontrolle oder mangelnde Informationspflicht.

Für Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebenbewerbes bietet die D&O-Versicherung somit einen elementaren Baustein in der Risikovorsorge, um Unternehmer und Führungskräfte in ihrer täglichen Verantwortung abzusichern und gleichzeitig das Unternehmen vor kostspieligen Auseinandersetzungen zu schützen.

Schadenbeispiele

Der Fehleinkauf

Der Geschäftsführer eines Ingenieurbüros kauft Hard- und Software ein, welche überdimensioniert und überteuert ist. Die Gesell­schafter verlangen Schaden­sersatz in Höhe des sinnlosen Teils der Anschaffungs­kosten.

Nicht aufgepasst

Der Geschäftsführer eines Baubetriebes versäumt eine Option zur Verlängerung des Pachtvertrages für das Bürogebäude zu den bisherigen Konditionen. Der Verpächter stimmt einer Verlängerung daraufhin nur unter höheren Kosten zu. Die Gesellschafter beschließen daraufhin den Geschäftsführer auf die Mehrkosten zu verklagen.

Die Steuerfalle

Ein Unternehmen mit zwei gleichberechtigten Geschäftsführern führt über einige Monate keine Umsatzsteuer ab. Das Unternehmen trennt sich von einem der beiden Geschäftsführer. Der weiterhin angestellte Geschäftsführer, welcher nicht für die Abführung der Steuern zuständig war, wird kurze Zeit später durch das Finanzamt persönlich für die ausstehende Umsatzsteuer in Anspruch genommen.

Rechtsschutz­­versicherung für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe – juristisch auf der sicheren Seite

Rechtliche Auseinandersetzungen gehören längst zum Berufsalltag im Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Ob Konflikte mit Wettbewerbern, Streit mit Mitarbeitenden oder Auseinandersetzungen rund um Datenschutz – der Weg vor Gericht kann teuer werden, unabhängig davon, ob als Kläger oder Beklagter. Eine Rechtsschutzversicherung schützt vor den finanziellen Folgen solcher Streitigkeiten und sichert den Versicherungsnehmer über den passiven Schutz der Berufshaftpflicht hinaus ab.

Der Firmenrechtsschutz übernimmt die Kosten zur Wahrung rechtlicher Interessen. Versichert sind insbesondere:

  • Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
  • Gerichtskosten inkl. Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegners, sofern sie übernommen werden müssen

Die Selbstbeteiligung ist je nach Versicherer frei wählbar.

Diese Absicherung gilt für den Unternehmer, das Büro sowie für Mitarbeitende im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit und ist deshalb ein effektiver Schutz vor hohen Kosten im Streitfall mit Behörden, Auftraggebern oder Dritten.

Anders als bei einer privaten Rechtsschutzversicherung, die viele unternehmerische Risiken nicht abdeckt, ist die Firmenrechtsschutzversicherung auf die Bedürfnisse der Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes abgestimmt. Zusätzlich können branchenspezifische Bausteine integriert werden, wie z.B. etwa der Vertrags- und Honorarrechtsschutz, der Honorarstreitigkeiten mit Auftraggebern absichert. Gerade bei unberechtigten Kürzungen oder Zahlungsverweigerungen entsteht schnell ein existenzielles Risiko, das sich durch diesen Zusatz gezielt minimieren lässt.

Typische versicherte Leistungsarten:

  • Arbeitsrecht
  • Steuerrecht
  • Sozialgerichtliche Verfahren
  • Strafrecht
  • Schadenersatzansprüche
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Datenschutz-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz

Erweiterungen wie Privat-, Verkehrs- oder Immobilien-Rechtsschutz sowie Forderungsmanagement durch spezialisierte Dienstleister lassen sich ergänzend einschließen und garantieren umfassende Sicherheit im Büroalltag und darüber hinaus.

Eine Rechtsschutzversicherung schafft klare Verhältnisse und sorgt dafür, dass im Ernstfall die eigenen Interessen konsequent und finanziell abgesichert vertreten werden können.

Schadenbeispiele

Steuer-Rechtsschutz - die Betriebsprüfung

Das Finanzamt führt in Ihrem Unternehmen eine Betriebsprüfung durch und bemängelt dabei fehlerhafte Aufwandsrückstellungen. Im Ergebnis ergibt sich eine Nachforderung. Sie können die Entscheidung nicht nachvollziehen und schalten nach dem Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer einen Anwalt ein. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die Ihnen durch den Prozess entstehen.

Streit um ein Arbeitszeugnis

Ein ehemaliger Mitarbeiter Ihres Büros ist mit seinem Arbeitszeugnis nicht einverstanden und verklagt Sie. Die Firmen-Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten für Anwalt und Gerichtsverfahren.

Verleumdung durch Mitbewerber

Der Inhaber eines konkurrierenden Architekturbüros verbreitet verleumderische Behauptungen über Sie im Internet. Sie wehren sich, klagen auf Unterlassung und verlangen zusätzlich Schadenersatz. Sämtliche gerichtliche Kosten sind durch die Firmen-Rechtsschutzversicherung abgedeckt, so dass Sie mit der Klage kein Kostenrisiko eingehen.

Bürgschaftsversicherung – Liquidität schonen und Vertrauen schaffen

Bankbürgschaften binden oft wertvolle Kreditlinien und verursachen hohe Kosten. Eine Bürgschaftsversicherung bietet eine wirtschaftlich attraktive Alternative: Bis zu 40 % lassen sich gegenüber klassischen Bankbürgschaften bei gleichzeitiger Entlastung des Betriebes einsparen.

Versicherbar sind unter anderem:

  • Ausführungsbürgschaften
  • Vertragserfüllungsbürgschaften
  • Gewährleistungsbürgschaften
  • Anzahlungsbürgschaften
  • Bauhandwerkersicherungsbürgschaften

 

Mit der passenden Bürgschaftsversicherung lassen sich Liquiditätsreserven erhalten und Kundenanforderungen zuverlässig erfüllen, ohne die Kreditlinien bei der Hausbank zu belasten. Dank vereinfachter Bonitätsprüfung und reduzierter oder gänzlich entfallender Besicherung bleibt mehr finanzieller Spielraum für laufende und kommende Projekte. Gleichzeitig stärkt der flexible Bürgschaftsschutz die Wettbewerbsposition am Markt und ermöglicht eine wirtschaftlich nachhaltige Auftragsabwicklung.

Maschinenversicherung – Wer regelmäßig in Maschinen investiert, sollte auch in deren zuverlässigen Schutz investieren.

Maschinenversicherung – Wer regelmäßig in Maschinen investiert, sollte auch in deren zuverlässigen Schutz investieren.

Eine Maschinenversicherung sichert Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes umfassend gegen Schäden an stationären und mobilen Arbeitsgeräten ab. Im Gegensatz zur klassischen Sachversicherung deckt sie nicht nur Schäden durch Feuer, Sturm oder Diebstahl, sondern bietet weitreichenden Schutz für nahezu alle unvorhergesehenen Risiken im laufenden Betrieb. Gerade bei teuren oder häufig genutzten Maschinen ist eine solche Absicherung oft existenziell.

Versichert sind unter anderem:

  • Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit
  • Technische Störungen
  • Naturgewalten
  • Vorsätzliche Beschädigung durch Dritte
  • Feuer und Diebstahl bei fahrbaren Geräten

Eine passende Maschinenversicherung sorgt dafür, dass der Betrieb auch im Schadensfall ohne lange Ausfallzeiten oder finanzielle Einbußen weiterlaufen kann.

Schadenbeispiele

Maschinen­schaden

Bei einer CNC-Drehmaschine kam es aufgrund eines Programmierfehlers zu einer Kollision zwischen dem rotierenden Spannfutter und dem Werkzeugrevolver.

Diebstahl einer Groß­maschine

Ein Saug- und Spülfahrzeug bleibt über das Wochenende auf der Baustelle in einem Industriegebiet stehen. Am Montag stellen Mitarbeiter den Diebstahl der gesamten Anlage fest.

Überlastung einer Arbeits­maschine

Beim Heben einer schweren Last im Grenzbereich des zulässigen Gewichtes bricht der vorderste Teil des Teleskoparms eines Autokranes.

Mutwillige Zerstörung einer Maschine

Einem Mitarbeiter wurde gekündigt. Aus Frust und Verzweiflung führte dieser mutwillig an einer Fräsmaschine einen Totalschaden herbei.

Montageversicherung – Damit alles sicher funktioniert

Montage, Aufbau und Probebetrieb technischer Anlagen und Maschinen bergen zahlreiche Risiken. Ob Hersteller, Lieferant oder Montagefirma, überall ist ein reibungsloser Ablauf entscheidend. Doch selbst bei größter Sorgfalt lassen sich Fehler und unvorhersehbare Ereignisse nicht vollständig ausschließen.

Konstruktions-, Material- oder Montagefehler können Schäden verursachen. Hinzu kommen Gefahren durch höhere Gewalt wie Sturm oder Überschwemmung, Feuer, Diebstahl oder mutwillige Beschädigung. Auch Unfallschäden, Verluste und Betriebsschäden an der Montageausrüstung zählen zu den Risiken, die bereits erbrachte Leistungen gefährden können.

Eine umfassende Montageversicherung schützt vor genau diesen unkalkulierbaren Belastungen. Sie bietet Sicherheit, bevor aus einem einzelnen Zwischenfall ein großer Schaden wird.

Versichert sind unter anderem:

  • Konstruktions-, Material- oder Montagefehler
  • Höhere Gewalt (z. B. Sturm, Überschwemmung)
  • Diebstahl
  • Unfallschäden und Verluste
  • Betriebsschäden an der Montageausrüstung

Schadenbeispiele

Montagefehler

Bei der Montage einer Turbine in einem Wasserkraftwerk wurde eine Dichtung zu stark angezogen. Die Folge: Beim Probebetrieb entwickelte sich ein Hitzestau, der zu einem Brand führte.

Arbeitsunfall

Während der Montage eines Logistiklagers durchbricht ein Regalförderfahrzeug ungebremst die Gebäudehülle. Es entstand ein erheblicher Schaden am Gebäude, am Regalförderfahrzeug und an der Konstruktion des Lagers.

Diebstahl

Nach dem Einsetzen eines Blockheizkraftwerkes in eine Biogasanlage wurde dieses nachts entwendet (Auftragsdiebstahl) und das ebenfalls montierte Rührwerk erheblich beschädigt.

Kfz-Versicherung – Mobilität für Unternehmen jeder Größe zuverlässig absichern

Firmenfahrzeuge zählen in vielen Betrieben zu den zentralen Arbeitsmitteln – ob Pkw, Transporter oder Lkw. Ohne Mobilität lässt sich der geschäftliche Alltag kaum aufrechterhalten. Umso wichtiger ist es, im Schadensfall schnell reagieren und finanziellen Belastungen effektiv vorbeugen zu können. Eine leistungsstarke Kraftfahrzeugversicherung bietet hierfür den passenden Schutz.

Versichert sind unter anderem:

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch eines Fahrzeugs entstehen
  • Diebstahl, Raub oder Entwendung von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen
  • Elementarschäden wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Brand oder Explosion
  • Schäden durch Wildunfälle, Marderbiss oder mutwillige Beschädigung durch Dritte
  • Selbstverschuldete Unfälle
  • Zusatzleistungen wie Pannen- und Unfallhilfe, Abschlepp- oder Hotelkosten

Je nach Anbieter und Vertragsgestaltung lassen sich weitere Risiken absichern – individuell abgestimmt auf den Fuhrpark und die Anforderungen des Unternehmens.

Fällt ein Fahrzeug aus, ist schnelles Handeln gefragt. Eine gut aufgestellte Kfz-Versicherung minimiert Ausfallzeiten und sorgt dafür, dass der Betrieb mobil bleibt.

Schadenbeispiele

Verkehrsunfall

Herr R. kam bei Glatteis mit seinem Pkw ins Schleudern. Unglücklicherweise hat er dabei einen anderen Pkw gerammt, wodurch die Türen der Beifahrerseite stark verbeult wurden. Diese mussten ausgebeult und neu lackiert werden. Der Schaden am Fahrzeug des Geschädigten wurde auf ca. 8.000 € geschätzt. Die Regulierung hat die Kfz-Haftpflichtversicherung von Herrn R. übernommen. Für die Reparatur seines eigenen Fahrzeuges musste er 2.500 € bezahlen. Da er keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte, musste er die Rechnung aus seiner eigenen Tasche zahlen.

Wildunfall

Gerade im Frühjahr und im Herbst in den Morgenstunden ist es sehr gefährlich durch Waldgebiete zu fahren. Plötzlich läuft ein Reh auf die Fahrbahn und man kann nicht mehr rechtzeitig bremsen. In diesem Fall zahlt die Teilkasko-Versicherung den Schaden am Fahrzeug.

Glasbruch

Herr T. fuhr mit seinem Dienstwagen durch eine Baustelle. Ein vorausfahrendes Fahrzeug schleuderte ihm einen Stein auf die Windschutzscheibe. Die Scheibe reißt. Der Schaden wurde auf ca. 450 € geschätzt.

Diebstahl

Der Lkw-Fahrer, Herr K., steuert für eine vorgeschriebene Pause eine Raststätte an und parkte seinen Lkw in einer Parkbucht. Er geht in die Raststätte um sich frisch zu machen und etwas zu essen. Als er wieder zu seinem Lkw gehen will, entdeckt er, dass das Fahrzeug gestohlen wurde. Er informiert sofort die Polizei, jedoch blieb die Fahndung erfolglos. Sattelschlepper und Auflieger hatten einen Zeitwert von zusammen 175.000 €, der durch die Teilkasko-Versicherung erstattet wurde.

Kidnap & Ransom – Schutz in Ausnahmesituationen

In bestimmten Branchen, Regionen oder Funktionen steigt das Risiko für Entführungen, Erpressungen oder rechtswidrige Freiheitsberaubungen deutlich. Besonders betroffen sind international tätige Unternehmen, Führungskräfte und exponierte Projektmitarbeitende. Die Kidnap & Ransom Versicherung bietet gezielten Schutz in genau solchen Extremsituationen – finanziell wie organisatorisch.

Versichert sind unter anderem:

  • Lösegeldforderungen, inklusive Absicherung bei Verlust des Geldes während der Übergabe
  • Entführungen, Erpressungen und unrechtmäßige Freiheitsberaubungen
  • Kosten für spezialisierte Krisenberater zur professionellen Begleitung während des Vorfalls
  • Genesungs- und Rehabilitationskosten nach einer Freilassung

Neben der finanziellen Absicherung steht vor allem eines im Fokus: schnelle, diskrete und erfahrene Unterstützung im Krisenfall. Denn jede Stunde zählt – für die Betroffenen ebenso wie für das Unternehmen.

Schadenbeispiele

Entführung

Das Kind eines Gesellschafters wird auf der wöchentlichen Anreise in das Internat entführt, die Entführer verlangen ein Lösegeld für die Freilassung.

Versteckter Sprengsatz

Der Leiter einer ausländischen Niederlassung erhält einen Anruf, in welchem eine Person Lösegeld verlangt oder es würde ein Sprengsatz vor dem Niederlassungsgebäude gezündet werden.

Weiterreise nicht möglich

Mitarbeiter werden von ausländischen Behörden festgesetzt obwohl keine illegale Handlung stattfand und alle Einreise- und Ausreisedokumente ordnungsgemäß sind.